Deutschland

Bundesagentur für Arbeit: Freizeit-Hunderter für bedürftige Kinder

Ab August 2021 erhalten bedürftige Familien mit kleinem Einkommen einmalig 100 Euro für jedes minderjährige Kind. Den Kinderbonus bekommen aber nicht alle bedürftigen Familien automatisch.
Bundesagentur für Arbeit: Freizeit-Hunderter für bedürftige KinderQuelle: www.globallookpress.com © Andreas Gora, via www.imago-imag/www.imago-images.de

Der Präsident des Sozialverbands Deutschland mit seinen rund 600.000 Mitgliedern,  Adolf Bauer, wies mahnend auf die steigende Verarmung weiter Teile der Bevölkerung hin:

"In den letzten fünf Jahren ist der Anteil der Armen gewachsen und gleichzeitig auch die Gruppe der Reichen. Die Mitte ist geschrumpft. Die Pandemie hat bewirkt, dass Teile der Mitte der Gesellschaft gefährdet sind, in Armut abzurutschen. Viele Selbstständige sind nicht mehr in der Lage, ihren Lebensstandard zu halten, sie werden unterstützungsbedürftig. Für immer mehr Menschen wird die Lage prekär."

Um die prekäre Lage für Familien mit Kindern besonders in den Ferien zu mildern, hat der  Bundestag am 11.6.2021 ein Aktionsprogramm unter dem Namen "Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche" beschlossen. Mit dem Kinderfreizeitbonus von 100 Euro sollen Kinder und Jugendliche Unterstützung erhalten, um Angebote zur Ferien- und Freizeitgestaltung wahrnehmen zu können. Diese  Zahlung ist einmalig und wird nicht auf Sozialleistungen angerechnet.

Familien, die Kinderzuschlag (KiZ), Wohngeld oder Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen, erhalten den Kinderfreizeitbonus ab August 2021 von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. 

Den Kinderfreizeitbonus gibt es für jedes Kind, für das im August 2021 Kinderzuschlag bezogen wird und das am 1. August 2021 noch nicht volljährig ist. Familien, die der Familienkasse bereits als KiZ-Beziehende bekannt sind, erhalten den Kinderfreizeitbonus automatisch in Form einer Einmalzahlung im August – hier muss daher kein Antrag gestellt werden. Auch bei einem parallelen Bezug von KiZ und Wohngeld bzw. KiZ und Leistungen der Grundsicherung (SGB II) wird der Kinderfreizeitbonus automatisch von der Familienkasse ausgezahlt.

Bei anderen ist es komplizierter. Da gibt es nämlich ein paar Auflagen: Bei Empfängerinnen und Empfängern von ausschließlich Wohngeld sowie von Hilfen zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe nach SGB XII) ist Folgendes zu beachten: Damit die Familienkasse in diesen Fällen den Bonus zeitnah ab August 2021 auszahlen kann, muss der Kinderfreizeitbonus mit einem kurzen Antragsformular beantragt werden. Dieses Formular gibt es ab Anfang Juli 2021 unter www.familienkasse.de. Der ausgefüllte Antrag und geeignete Nachweise zur Wohngeld- oder Sozialhilfebewilligung für August 2021 (z. B. Bewilligungsbescheid) können per Post an die zuständige regionale Familienkasse gesendet werden. Die zuständige Familienkasse ist auf dem Kindergeldbescheid vermerkt. 

Sozialverbände halten den einmaligen Hunderter pro Kopf allerdings nicht für ausreichend.

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