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Prozess wegen Terrorverdachts: Franco A. nimmt Stellung zu Notizen über Politiker und Waffen

Franco A. steht seit dem 20. Mai in Frankfurt am Main vor Gericht. Er soll eine schwere staatsgefährdende Straftat vorbereitet haben. Am jüngsten Verhandlungstag wurde er nach seinen Notizen befragt. Darin hatte er Namen von Politikern festgehalten, Waffen bezeichnet und Wegeskizzen angelegt.
Prozess wegen Terrorverdachts: Franco A. nimmt Stellung zu Notizen über Politiker und Waffen© Thomas Lohnes/dpa

Der ehemalige Bundeswehroffizier Franco A. steht wegen Terrorverdachts vor Gericht. Am Dienstag nahm er Stellung zu Notizen, die in seinem Kalender und auf weiteren Papieren gefunden wurden. Sie enthalten Namen von Politikern sowie Anmerkungen über Handgranaten und Schrotflinten.

A. bestritt, dass sie im Zusammenhang mit Anschlagsplänen stehen. Vielmehr handele es sich um Überlegungen, Gedankensplitter und Alltagsnotizen. Dass etwa eine Kalendereintragung ausgerechnet auf den symbolträchtigen 11. September fiel, habe nichts zu bedeuten. Einen Terroranschlag an diesem Tag habe er "überhaupt nicht" im Sinn gehabt, versicherte A. Auf jener Kalenderseite sei einfach Platz gewesen.

In anderen Notizen war vom Zentralrat der Juden und vom Zentralrat der Muslime die Rede. "Da wollte ich wohl recherchieren", so die Erklärung des Angeklagten. Gleiches gelte für Einträge wie "Molotow-Cocktails" oder "Sprengung Rothschild-Stein in Frankfurt".

An den Hintergrund der wahrscheinlich um das Jahr 2016 angefertigten Notizen könne er sich nicht erinnern. "Ich bin eher ein analoger als ein digitaler Mensch", sagte A. Nach eigenen Angaben sei er nicht in den sozialen Medien aktiv.

Das Oberlandesgericht Frankfurt führt einen Prozess gegen Franco A. unter anderem wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat. A. hatte lediglich eingeräumt, unter falschem Namen einen Asylantrag gestellt zu haben und illegal im Besitz von Waffen gewesen zu sein.

Er war im Februar 2017 in Wien festgenommen worden, als er eine Pistole aus einem Versteck in einer Flughafentoilette holen wollte. Im November 2017 hatte der Bundesgerichtshof den Haftbefehl aufgehoben, seitdem befindet sich A. auf freiem Fuß.

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(rt/dpa)

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