Zahl der Privatinsolvenzen stark angestiegen
Die Zahl der Privatinsolvenzen in Deutschland ist im ersten Quartal 2021 im Vorjahresvergleich stark angestiegen. Nach Angaben der Wirtschaftsauskunftei "CRIF Bürgel" wurden für diesen Zeitraum 31.821 Privatinsolvenzen verzeichnet, was einem Anstieg von rund 57 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum entspreche. Im gesamten Jahr 2020 waren es 56.324 Fälle gewesen, für das laufende Jahr rechnet "CRIF Bürgel" mit einem Anstieg auf insgesamt etwa 110.000 Fälle. Dabei seien die wirtschaftlichen Auswirkungen der Regierungsmaßnahmen nicht nur für Beschäftigte im Niedriglohnbereich bedrohlich, sondern mittlerweile auch im mittleren Einkommensbereich deutlich spürbar.
Die nördlichen Bundesländer seien tendenziell etwas stärker betroffen. Spitzenreiter ist demnach Bremen, hier kommen auf 100.000 Einwohner 76 Privatinsolvenzen. Es folgen Hamburg (57), Niedersachsen (52), Schleswig-Holstein (49), das Saarland (49), Mecklenburg-Vorpommern (47) und Nordrhein-Westfalen (45). In Bayern ist die Zahl am niedrigsten (26), gefolgt von Hessen (29) und Thüringen (30). Ein Anstieg sei jedoch in allen Bundesländern zu beobachten. Die stärksten Zuwächse gegenüber dem Vorjahreszeitraum verzeichneten hier Mecklenburg-Vorpommern (87 Prozent), gefolgt von Nordrhein-Westfalen (81 Prozent), Hamburg (78 Prozent) und Thüringen (75 Prozent).
Weniger Einkommen führt zunächst in die Verschuldung, etwa bei Kreditinstituten, Versandhändlern, Versicherungen, Vermietern oder Telefongesellschaften. Reichen das (Rest-)Einkommen und die eigene Kapitaldecke nicht mehr aus, die Schulden zu tilgen und die täglichen Ausgaben zu decken, fällt bei Vielen der Lebensstandard rapide. Genügen die Reserven auch dann nicht mehr für die Bedienung der Gläubiger, spricht man von Überschuldung.
Das deutsche Recht sieht vor, dass dann und sofern kein Vergleich mit den Gläubigern möglich ist, eine Privatinsolvenz beantragt werden kann. Diese eröffnet dem Schuldner die Perspektive, nach drei Jahren mit stark eingeschränktem Einkommen von seinen Restschulden befreit zu werden. Der Zeitraum lag zuvor bei sechs Jahren. Eine entsprechende Gesetzesänderung trat jedoch zu Jahresbeginn in Kraft. Die Verkürzung gilt rückwirkend auch für Insolvenzverfahren, die ab Oktober 2020 beantragt wurden. "CRIF Bürgel" führt den deutlichen Anstieg der Privatinsolvenzen im ersten Quartal 2021 auch auf diesen Umstand zurück. Geschäftsführer Dr. Frank Schlein erläutert gegenüber der Welt:
"Da diese Reform ein großer Vorteil ist, haben viele Antragsteller auf den entsprechenden Beschluss des Bundestages gewartet."
Die durch die Regierungsmaßnahmen verursachte Insolvenzwelle werde nach Einschätzung der Wirtschaftsauskunftei jedoch besonders erst ab dem zweiten Halbjahr 2021 einsetzen und bis in das Jahr 2022 hineinreichen.
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