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Frankreich: TÜV Rheinland im Brustimplantate-Skandal zu Entschädigung verurteilt

Das Pariser Berufungsgericht hat die Verantwortung des TÜV Rheinland im Brustimplantate-Skandal festgestellt. Nun muss der TÜV die Opfer entschädigen. Die in Köln ansässige Prüforganisation hatte minderwertige PIP-Brustimplantate zertifiziert.
Frankreich: TÜV Rheinland im Brustimplantate-Skandal zu Entschädigung verurteiltQuelle: Gettyimages.ru © Spencer Platt

Im Skandal um minderwertige Brustimplantate des französischen Herstellers Poly Implant Prothèse (PIP) hat das Pariser Berufungsgericht am Donnerstag sein Urteil gegen den TÜV Rheinland bekannt gegeben. Im Jahr 2013 hatte das Handelsgericht in Toulon in diesem Fall den TÜV Rheinland zu einer Entschädigung verurteilt. Das Berufungsgericht in Aix-en-Provence hob diese Entscheidung im Jahr 2015 auf. Nach weiteren juristischen Schritten landete der Fall schließlich vor dem Pariser Berufungsgericht. In diesem Verfahren haben rund 1.700 Klägerinnen geklagt.

Nun erklärte das Pariser Berufungsgericht, die Firma sei "für ihre schuldhaften Versäumnisse und Unterlassungen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und Pflichten bei der Überwachung des Qualitätssystems" haftbar. Allerdings wies das Gericht gleichzeitig die Klagen Hunderter Frauen ab – insbesondere in den Fällen, in denen Implantate vor September 2006 implantiert wurden.

Der inzwischen insolvente Hersteller PIP hatte jahrelang billiges Industriesilikon für seine Implantate verwendet. Die reißanfälligen Implantate könnten Schätzungen zufolge weltweit bei Hunderttausenden Frauen eingesetzt worden sein. Der TÜV Rheinland hatte das Qualitätssicherungsverfahren von PIP zertifiziert. 

Jan Spivey ist eine der Betroffenen in dem Fall. Ihr wurden PIP-Implantate eingesetzt, nachdem sie wegen einer Brustkrebserkrankung einer Mastektomie unterzogen worden war. Nach der Einsetzung der PIP-Implantate litt die Frau unter schmerzenden Gelenken, Brust- und Rückenschmerzen, Müdigkeit, starken Kopfschmerzen und Angstzuständen. Nach dem Entfernen der PIP-Silikonkissen wurde klar, dass aus den Implantaten Silikon in ihren Körper gelangt war. Spivey erklärte, die Implantate hätten einen massiven Einfluss auf ihre geistige Gesundheit:

"Meine PIP-Implantate von vor 20 Jahren wirken sich auch heute noch auf mein Leben, meine Gesundheit und mein Wohlbefinden aus."

Die betroffenen Frauen hätten eine sehr lange Zeit leiden müssen, sagte Olivier Aumaître, Opferanwalt zahlreicher Klägerinnen, in einer Pressekonferenz des Opferverbands PIPA World. Er begrüßte die Entscheidung und betonte, die Klage keiner seiner Mandantinnen sei abgewiesen worden. 

Die Anwältin des TÜV, Christelle Coslin, betonte hingegen, der TÜV Rheinland nehme zur Kenntnis, dass ein großer Teil der Klagen vom Pariser Berufungsgericht abgewiesen wurde. Man weise aber zurück, dass der TÜV Rheinland in den anderen Fällen haftbar sei. Coslin präzisierte, diese Entscheidung widerspreche dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Februar 2017 und dem des Berufungsgerichts in Versailles vom Januar 2021. Das aktuelle Verfahren ist eines von mehreren Verfahren, die in Frankreich laufen.

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(rt/dpa)          

 

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