Umarmung auf Corona-Demo – Veranstalter zahlt 1.350 Euro Strafe

Ein Nürnberger meldete im Jahr 2020 zwei Demos an, um gegen die Corona-Maßnahmen in einem Park zu protestieren. Da er als Veranstalter mehrere Teilnehmer mit einer Umarmung begrüßte, muss der Hartz-IV-Empfänger jetzt drei Monatssätze zahlen.

Der Angeklagte reagiert auf das Urteil mit Unverständnis. "Ich wollte nur meine Meinung sagen." Daher habe er vor einem Jahr zu Kundgebungen aufgerufen, sagte er vor dem Amtsgericht. "Und nun stehe ich hier, weil ich für meine Rechte aufgestanden bin". Zu seinem Beruf gibt er an, Türsteher und selbständiger Süßigkeitenverkäufer zu sein – vor der Pandemie. Doch Corona habe ihm alles genommen und nun sei der 44-Jährige auf Sozialleistungen angewiesen, berichtete nordbayern.de.

Aber seine Geldstrafe bekomme er nicht für seine Meinung, machte ihm die Richterin klar, sondern für den Verstoß gegen das Bayerische Versammlungsgesetz. Als Versammlungsleiter war er gefordert, den Demoteilnehmern mitzuteilen, dass eineinhalb Meter Abstand zu wahren seien. Außerdem durfte keiner mit Flugblättern durch die Reihen gehen. Sollte es Flyer geben, durften diese nur zur Selbstabholung auf einem Stapel liegen. Würde ein Megaphon verwendet, musste es eine Folie als Spuckschutz bekommen.

Zu seinen beiden Demos sind je zwischen 30 und 50 Menschen gekommen. Die Teilnehmer waren friedlich, bestätigen mehrere Polizisten im Amtsgericht. Doch ihre Mahnungen, die Abstandsregeln einzuhalten, stießen bereits bei der Mai-Demo nicht auf Gehör. Bei der zweiten Demo in einem Park umarmten sich die Menschen und klatschen sich zur Begrüßung lässig mit den Handflächen ab.

Auch der Veranstalter selbst umarmte einige, anderen gab er zur Begrüßung die Hand. "Das ist doch nur eine freundliche Geste, so haben mich meine Eltern erzogen", erklärte er. Außerdem habe sich niemand bei den beiden Demos infiziert. Seinen Verstoß gibt er jedoch zu, und weil er massiv vorbestraft ist, fällt die Geldstrafe für ihn hoch aus: 90 Tagessätze zu jeweils 15 Euro (1.350 Euro) verhängt das Gericht. Als Hartz-IV-Empfänger darf er die Strafe in Raten zahlen. Die Alternative, gemeinnützige Arbeitsstunden statt einer Geldstrafe zu verhängen, ist in Corona-Zeiten schwer umzusetzen. Die Hygiene-Konzepte vieler Einrichtungen lassen es nicht zu.

Der Nordkurier berichtete über weitere Strafverfahren wegen mutmaßlicher Verstöße gegen das Versammlungsgesetz in Nürnberg. Anfang Januar tanzten etwa 300 bis 500 Kritiker der Anti-Corona-Maßnahmen am Nürnberger Hauptmarkt Polonaise, nur wenige von ihnen trugen einen Mund-Nasen-Schutz und hielten den Mindestabstand ein. 117 Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz stellte die Polizei damals fest. Neben diesen Ordnungswidrigkeiten wurden in zehn Fällen Strafverfahren eingeleitet.

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