Deutschland

Pflegeheimbetreiberin klagt vor Bundesverfassungsgericht: Geht hier um die "Freiheit aller Menschen"

Erfolgreich kämpfte Heimbetreiberin Isabell Flaig gegen die Auflagen der Behörden, ihre Angestellten und Heimbewohner regelmäßig testen zu müssen. Nun erhob sie Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe. Es sei nicht erkennbar, worauf die Corona-Maßnahmen basierten. Ein Interview mit RT DE.

Es begann damit, dass die Betreiberin zweier Seniorenpflegeeinrichtungen im baden-württembergischen Kirchheim unter Teck, Isabell Flaig, von der Stadtverwaltung die Auflage erhielt, Mitarbeiter und Bewohner der Einrichtung dreimal wöchentlich auf das Coronavirus testen zu lassen und dies gegenüber den Behörden zu dokumentieren.

Flaig und ihre Mitarbeiter sahen in den regelmäßigen Testungen ohne Krankheitssymptome jedoch eine nicht verfassungskonforme Quälerei aller Beteiligten und setzten stattdessen auf ihr altbewährtes Hygienekonzept – mit Erfolg. Das Verwaltungsgericht Stuttgart urteilte, dass das Recht auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 GG) verletzt sei, und bestätigte somit die Position der "Rebellin von Kirchheim", wonach die behördlich angeordneten Testungen unzulässig sind. Doch für die Heimbetreiberin geht es mittlerweile um mehr. Sie erhob nun Klage vor dem Bundesverfassungsgericht, denn:

"Ich denke, das Bundesverfassungsgericht muss sich schon auch mit der Frage auseinandersetzen: Worauf beruft sich denn die Bundesregierung zur Rechtfertigung dieser Maßnahmen? Wir haben keine Überlastung des Gesundheitssystems, und es sind auch nicht so viele Menschen gestorben, wie uns prophezeit wurde. Also, man muss ja schon hinterfragen dürfen, worauf basieren diese ganzen Maßnahmen."

Es erschließe sich nicht, warum ohne Übersterblichkeit und ohne Überlastung des Gesundheitssystems "diese ganzen Maßnahmen" eingeführt wurden, so Flaig. Da "passt was nicht zusammen". Auch die aktuelle Debatte um eine Besserstellung von Geimpften bereitet ihr Bauchschmerzen:

"Hier geht es jetzt schon die ganze Zeit durch die Medien: mehr Rechte für Geimpfte. Entschuldigung! Wir haben alle die gleichen Rechte, ob ich jetzt geimpft bin oder nicht geimpft bin. Ich habe Grundrechte, die wurden mir mit meiner Geburt verliehen und die kann mir auch kein Mensch wegnehmen. Die habe ich. (…) Wo bleibt da der Gleichbehandlungsgrundsatz? Und immerhin haben wir ja auch noch ein Antidiskriminierungsgesetz."

Ihre Motivation für den Schritt, nach Karlsruhe zu gehen, beschreibt Flaig so:

"Ich glaube, ich handele aus einer Verantwortung heraus, die ich selber habe. Es geht hier um meine Freiheit und um die Freiheit meiner Kinder, meiner Familie, eigentlich um die Freiheit aller Menschen."

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