Medienwächter: Landesmedienanstalt Berlin-Brandenburg eröffnet Verfahren gegen KenFM

Das Medienportal KenFM muss sich einem von der Landesmedienanstalt Berlin-Brandenburg eröffneten Verfahren stellen. Die neu installierten Medienwächter kritisieren angebliche "Verstöße gegen die journalistische Sorgfaltspflicht". Das Portal verlässt das Land so oder so.

Das Medienportal KenFM, dessen Youtube-Channel mit ca. 500.000 Abonnenten bereits Ende letzten Jahres mit zweifelhafter Begründung abgestellt wurde, muss sich nun einen von der Landesmedienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) eröffneten Verfahren stellen. Die Medienwächter kritisieren darin "Verstöße gegen die journalistische Sorgfaltspflicht."

In einem Video vom Dienstag erörtert der Portal-Chef Ken Jebsen die Vorwürfe:

"Es gibt da draußen Personen und Organisationen, die im Auftrag anderer handeln, die alles dafür tun, dass die unabhängige Presse verschwindet." 

Moniert von der MABB wurden vier Meinungsbeiträge bzw. Kommentare zur "Corona-Krise", einer vom Lungenfacharzt Wolfgang Wodarg und drei vom Autoren und Friedensaktivisten Rüdiger Lenz. Dort fehlten jeweils die Quellen. Bei allen Beiträgen ging es um die Themen Impfen und Masken. 

Auf Aufforderung der MABB wurde alle Quellen nachgereicht – was bei Kommentaren generell unüblich ist. Auch diese wurden nicht akzeptiert – da Wodarg beispielsweise Fachmann ist, aber keine Quelle. Die MABB legt laut Jebsen also fest, wer oder was Quelle sein darf.

Bei anderen, z. B. staatsnahen Medien bemängelt die MABB allerdings keine fehlenden Quellen in Kommentaren – für Jebsen ein klarer Fall von Doppelstandards. Er ist der Meinung, dass mit dieser rigiden Vorgehensweise gegen sein Portal ein Exempel statuiert werden soll. KenFM will alle juristischen Mittel nutzen, um dagegen vorzugehen. Am 14. Mai werde Jebsen zu den Vorwürfen angehört. Aber egal, wie der Prozess ausgeht: KenFM verlässt Berlin und Deutschland und geht in ein Land, "wo man uns in Ruhe arbeiten lässt". 

Laut Information des Tagespiegel sehen sich

"die Medienaufseher bei der neuen Regulierung von Online-Medien in einer nüchternen Rolle. Die Landesmedienanstalten verstünden sich nicht als 'Geschmacksdompteure', schreiben MABB-Direktorin Eva Flecken und Tobias Schmid, der Direktor der Landesanstalt für Medien NRW, in einem Gastbeitrag für den Fachdienst epd medien: 'Unser gesetzlicher Auftrag ist nicht, die Wahrheit der Veröffentlichungen zu überprüfen, sondern das publizistische Handwerk.'"

Sollte das Portal keine "neuen und überzeugenden Argumente vorbringen" oder "Anpassungen beziehungsweise Änderungen der Inhalte und Beiträge vornehmen", kann die Landesmedienanstalt bei einem Verstoß "einen förmlichen Bescheid mit den erforderlichen gesetzlichen Maßnahmen" erlassen. Möglich sind eine Beanstandung oder gegebenenfalls "eine Untersagung einzelner Aussagen/Beiträge" auf dem Angebot von KenFM. Dafür kann im schlimmsten Fall ein Zwangsgeld von bis zu 50.000 Euro festgesetzt werden.

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