Neue Familienpolitik? Verspäteter Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschüler

Freizeit und Schule der Kinder leiden besonders unter der Corona-Politik der Bundesregierung. Am Mittwoch wurden in Berlin das Aufholprogramm und die Ganztagsbetreuung beschlossen. Bundesfamilienministerin Giffey sieht hierin einen Weg zu mehr Bildungsgerechtigkeit und mehr Gleichstellung. Die Umsetzung erfolgt schrittweise.

Bis es so weit sein soll, dass Kinder einen Anspruch auf Ganztagsbetreuung haben, werden allerdings noch ein paar Jahre vergehen. Erst im Jahr 2026 werden Eltern die Möglichkeit haben, ihren Anspruch auf die Betreuung ihrer Kinder geltend zu machen. Zunächst kommen die Erstklässler dran, dann schrittweise die anderen Grundschulklassen bis zur vierten Klasse.

Die Ganztagsbetreuung war bereits im Koalitionsvertrag vereinbart worden. Diese soll acht Stunden an den Wochentagen und in den Ferien beinhalten. Allerdings wird bei den Stunden die Unterrichtszeit mit eingerechnet. 

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) spricht von einem "längst überfälligen Gamechanger." 

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) rechnet mit einem Bedarf von mindestens 300.000 Erziehern bis zum Jahr 2030 und über 10.000 Grundschullehrkräften bis zum Jahr 2025. Die stellvertretende DGB-Vorsitzende, Elke Hannack, sagte: 

"Es ist höchste Zeit, dass Bund und Länder dieses wichtige bildungs-, Familien- und sozialpolitische Vorhaben auf den Weg bringen und gemeinsam mehr Ganztagsangebote für Grundschüler schaffen." 

Zudem werden zwei Milliarden Euro für Kinder und Jugendliche bereitgestellt, um die Folgen der von der Politik ergriffenen Corona-Maßnahmen abzumildern. Die Hälfte davon wird in Nachhilfe- und Förderprogramme fließen, die andere Hälfte in soziale Maßnahmen für Bildung, Schulsozialarbeit und Freizeit. Familien, die auf Hartz IV angewiesen sind, werden mit einer einmaligen Zahlung von 100 Euro pro Kind bedacht. Eventuell wird diese Zahlung im August 2021 fließen. 

Zur Verabschiedung des Pakets heißt es: 

Der Betreuungsanspruch soll nach Ansicht von Familienministerin Giffey helfen, die Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland zu verbessern. Dieser Ansicht stimmt der DGB zu. Während in anderen Ländern wie Schweden gilt "Wenn ein Kind krank ist, ist es krank", werden in Deutschland noch immer die Kinderkrankentage gezählt. Aufgrund der Pandemie hatte man in Berlin zumindest entschieden, die Krankentage pro Elternteil von zehn auf 20 zu verdoppeln. Für Alleinerziehende sind es 40. Eingesetzt werden können die Tage auch bei Schul- und Kitaschließungen.

Da es immer mehr Fälle von positiv auf das Coronavirus getesteten Kindern geben soll, appellierte Giffey an die Eltern, sich so schnell wie möglich gegen das Virus impfen zu lassen, damit diese ihren Beitrag für einen geregelten Betrieb in Schulen und Kitas leisten:

"Ab Juni wird es dann sehr schnell darum gehen, dass möglichst viele Erwachsene bereit sind, sich tatsächlich impfen zu lassen - auch Eltern. Auch für einen sicheren Kita-Betrieb ist es wichtig, dass Eltern so zügig wie möglich geimpft werden."  

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