Deutschland

Nach Unterschrift von Steinmeier – Bundes-"Notbremse" greift ab Samstag

Ab dem Wochenende müssen sich die Menschen in Deutschland auf neue Corona-Beschränkungen einstellen. Das veränderte Infektionsschutzgesetz wurde gestern von Bundespräsident Steinmeier unterzeichnet und noch am Abend im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Nach Unterschrift von Steinmeier – Bundes-"Notbremse" greift ab SamstagQuelle: www.globallookpress.com © Wolfgang Kumm / dpa

Das veränderte Infektionsschutzgesetz hat Bundestag und Bundesrat passiert. Gestern wurde es von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier unterzeichnet und noch am Abend im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit tritt das Infektionsschutzgesetz schon heute in Kraft. Der bundesweite Lockdown – die sogenannte Bundes-"Notbremse" – greift aber erst ab Samstag. Damit soll den Kreisen und Städten Zeit gelassen werden, ihre Regelungen anzupassen. Der Sprecher des Bundesinnenministeriums Steve Alter äußerte gestern laut Deutsche Presse-Agentur (dpa), dass in den Landkreisen und Städten die nach Landesrecht zuständigen Behörden das Inkrafttreten der Notbremse ab Samstag noch am Freitag bekannt machen müssten.

Die Bundes-"Notbremse" soll automatisch greifen, wenn in einem Landkreis beziehungsweise einer Stadt drei Tage lang eine Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 gemeldet wurde, teilte das Bundesinnenministerium mit. Danach dürfen Menschen ab 22 Uhr die eigene Wohnung in der Regel nicht mehr verlassen. Ausnahmen gelten nur bei der "Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben oder Eigentum" wie etwa gesundheitliche Notfälle oder bei unabwendbaren beruflichen Verpflichtungen. Alleine Spazierengehen und Joggen sind aber bis Mitternacht erlaubt. Es darf sich höchstens noch ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen, wobei Kinder bis 14 Jahre ausgenommen sind. Läden dürfen nur noch für Kunden öffnen, die einen negativen Corona-Test vorlegen und einen Termin gebucht haben. Ab einer Inzidenz von 150 soll nur noch das Abholen bestellter Waren möglich sein. Präsenzunterricht an Schulen soll ab einer Inzidenz von 165 gestoppt werden, Ausnahmen für Abschlussklassen sind hingegen möglich.

Kritik an den Neuregelungen kommt vom Deutschen Landkreistag. Landkreistags-Präsident Reinhard Sager betonte gegenüber der Rheinischen Post:

"Die Bundes-Notbremse ist nicht das segensreiche Instrument, für das sie gehalten wird."

Die Möglichkeiten der Länder, flexibel und passgenau auf das Infektionsgeschehen vor Ort zu reagieren, würden eingeschränkt. Sager machte deutlich, es komme bei staatlichem Handeln immer auf die Umstände vor Ort an. "Diese Erkenntnis hat der Bundesgesetzgeber nicht beherzigt, sondern eine starre Wenn-Dann-Formel beschlossen." Damit werde die Regelungslage "noch unübersichtlicher, da unterhalb von 100 nach wie vor Landes- und Kreisregelungen greifen können und außerdem oberhalb von 100 die Möglichkeit von strikteren Maßnahmen besteht", kritisierte Sager und ist sich sicher:

"Das wird die Akzeptanz in der Bevölkerung erneut auf die Probe stellen."

Auch seitens der Landesregierungen wird Unmut geäußert, obwohl diese gestern die Möglichkeit eines Einspruches gegen das Infektionsschutzgesetz im Bundesrat nicht genutzt haben. So sieht etwa Hamburgs Bürgermeister Peter Tschentscher Licht und Schatten bei der Bundes-Notbremse. Positiv sei, dass es eine verbindliche Regelung für ganz Deutschland gebe, sagte der SPD-Politiker dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Nachteil sei die Aufweichung der Ausgangsbeschränkung. Für inkonsequent halte er auch eine Öffnung des Einzelhandels durch Einkaufen nach Vereinbarung eines Termins.

Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) bekräftigte seinen Einwand, das Gesetz sei juristisch höchst angreifbar und berge eine Menge praktischer Probleme. Statt Einheitlichkeit entstehe "der größte Flickenteppich". Er beklagte vor allem die beabsichtigten Schulschließungen ab einer Inzidenz von 165.

"Man kann Schulen nicht im Wochenrhythmus auf- und zumachen. Das bringt alle zum Wahnsinn."

Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig rügte, das Gesetz halte nicht, was Kanzlerin Angela Merkel versprochen habe. Schwesig kritisierte, dass sich bereits wenn der Inzidenzwert drei Tage über 100 und nach fünf Tagen unter dieser Grenze liege, die Regeln ändern würden. Dies könne etwa bei den Ausgangsbeschränkungen "zu einem ständigen Hin und Her führen" und die Menschen verunsichern. Die SPD-Politikerin betonte:

"Ich finde einige Regeln unsinnig. Es kann doch nicht sein, dass der Bund vorgibt, dass Besucher in Regionen über 100 einen Negativtest vorlegen müssen, wenn sie im Außenbereich eines Zoos mit der Familie spazieren gehen wollen."

Schwesig sicherte dennoch zu, "an den Punkten, an denen der Bund über unsere Regeln hinausgeht", die Regelungen der Bundes-"Notbremse" umzusetzen. Ansonsten bleibe Mecklenburg-Vorpommern jedoch bei den Schutzmaßnahmen, die über jene des Bundes hinausgingen.

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(rt/dpa)

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