Deutschland

"Der Bundesrat wird sich nicht verweigern" – Kein Einspruch zum Infektionsschutzgesetz erwartet

Gestern hat der Bundestag das veränderte Infektionsschutzgesetz verabschiedet. Heute liegt dieses dem Bundesrat vor, der einen Einspruch einlegen könnte – das ist allerdings unwahrscheinlich. Viele Landesregierungen signalisierten bereits ihre Zustimmung bzw. ihren Vorsatz, sich zu enthalten.
"Der Bundesrat wird sich nicht verweigern" – Kein Einspruch zum Infektionsschutzgesetz erwartetQuelle: www.globallookpress.com © Daniel Kalker / dpa

In Berlin kommt heute ab 11 Uhr der Bundesrat zu einer Sondersitzung zusammen, um über das gestern vom Bundestag verabschiedete Infektionsschutzgesetz zu beraten. Um rechtskräftig zu werden, muss die Gesetzesvorlage auch den Bundesrat passieren.

Allerdings muss die Länderkammer nicht aktiv zustimmen, da es sich um ein "Einspruchsgesetz" handelt. Da das Gesetz jedoch direkt in den Handlungsspielraum der Länder eingreift, hätte der Bundesrat, die Vertretung der Länder, jedoch ein Recht darauf, Einspruch einzulegen. Die Länderkammer könnte den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anrufen, um das Gesetz nachzuverhandeln und einen Konsens zwischen Bundesrat und Bundestag herzustellen. Dafür wäre aber die absolute Mehrheit von 35 der 69 Stimmen nötig. Ein solcher Schritt ist allerdings nicht zu erwarten. Aus der Berliner Senatskanzlei hieß es gestern, bisher habe niemand eine Anrufung des Gremiums beantragt.

Bereits gestern hatten laut dpa die Landesregierungen der Bundesländer Baden-Württemberg, Brandenburg, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Thüringen ihre Zustimmung signalisiert. Bayern und Rheinland-Pfalz kündigten an, sich im Fall einer Abstimmung enthalten zu wollen. Heute wurde von verschiedenen Medien berichtet, dass auch Berlin sich bei der Abstimmung enthalten werde.

Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) kündigte gestern im Landtag an, die sogenannte "Bundes-Notbremse" nicht blockieren zu wollen. Weil betonte zwar, Niedersachsen bedürfte nicht einer solchen Bundesregelung, weil es sich konsequent an die Anfang März zwischen Bund und Ländern vereinbarte "Notbremse" gehalten habe – andere Bundesländer aber offenbar schon.

Auch Bremen kündigte an, die "Bundes-Notbremse" nicht blockieren zu wollen. "Wir werden nicht den Vermittlungsausschuss anrufen", sagte der Bremer Senatssprecher Christian Dohle am Mittwochabend. Egal, ob es eine Zustimmung oder einen Einspruch gebe, Bremen werde sich in beiden Fällen enthalten. Aus Sicht des Bremer Senats hätten die Regelungen eines bundesweiten Lockdowns allerdings noch härter ausfallen können. Laut Dohle plädierte der Bremer Senat zum Beispiel für eine "echte Testpflicht in den Unternehmen".

Die anderen Bundesländer hielten sich ihre abschließende Bewertung noch offen. Dennoch ist sich Alexander Dobrindt, Chef der CSU-Landesgruppe im Bundestag, sicher:

"Der Bundesrat wird sich nicht verweigern. […] Es wäre nicht verantwortungsvoll, wenn wir jetzt in ein Vermittlungsverfahren müssten, das ja dann mindestens mehrere Tage dauern würde."

Nachdem das Infektionsschutzgesetz den Bundesrat passiert hat, muss zuletzt Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Gesetz unterzeichnen. Das könnte ebenfalls noch heute geschehen. Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt könnte dann möglicherweise noch am selben Tag wie die Unterzeichnung erfolgen.

Bundesregierung verteidigt Infektionsschutzgesetz gegen Kritik

Gestern hatte der Bundestag mit einer Mehrheit von 342 Ja-Stimmen zu 250 Gegenstimmen und 64 Enthaltungen das abgeänderte Infektionsschutzgesetz verabschiedet. Mit diesem werden die Befugnisse der Bundesregierung auf Kosten der Landesregierungen erweitert – etwa bei der Verhängung eines bundesweiten Lockdowns, die sogenannte "Bundes-Notbremse". Diese sieht vor, dass ab einem Inzidenzwert von 100 in einzelnen Kreisen und Städten Ausgangssperren zwischen 22 und 5 Uhr verhängt werden können. Ausnahmen gelten nur bei der "Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben oder Eigentum" wie etwa gesundheitliche Notfälle oder bei unabwendbaren beruflichen Verpflichtungen. Als weitere Maßnahme sind Treffen nur noch mit einer haushaltsfremden Person gestattet, einschließlich dazugehörender Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres. Der Einzelhandel muss ab einer Inzidenz von 150 in großen Teilen wieder geschlossen werden. Die Gastronomie bleibt auf die Abholung reduziert, die Vermietung touristischer Übernachtungsmöglichkeiten ist untersagt. Verbindliche Schulschließungen gelten zudem ab einem Sieben-Tage-Inzidenzwert von 165.

Vor der Entscheidung im Bundesrat verteidigte Kanzleramtsminister Helge Braun die Novellierung des Infektionsschutzgesetzes gegen Kritik der Opposition. Er empfinde "das aktuelle Infektionsgeschehen in den meisten Regionen" als "viel zu hoch". Dieses drohe "unser Gesundheitssystem zu überfordern". Deshalb seien die "Maßnahmen der Bundesnotbremse" "dringend erforderlich" und "angesichts der ernsten Lage auch verhältnismäßig".

Anders bewertet dagegen der FDP-Generalsekretär Volker Wissing die Situation. Er betonte in der ZDF-Sendung heute-journal am Mittwochabend die ablehnende Haltung seiner Partei. Die Maßnahmen seien unverhältnismäßig und verstießen gegen das Grundgesetz:

"Der Staat muss in einem freiheitlichen Rechtsstaat sehr gut begründen, warum er derart massiv in Grundrechte eingreift. Diese Begründung ist der Bundesrepublik nicht gelungen."

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