Deutschland

Bundesverfassungsgericht lehnt Eilantrag gegen Corona-Aufbaufonds der EU ab

In Karlsruhe haben die Verfassungsrichter einen Eilantrag gegen die gemeinsamen Schulden abgelehnt. 750 Milliarden Euro sollen helfen, die Pandemie-Krise in Europa zu bewältigen. Kritiker des Vorhabens, die eine gemeinschaftliche Verschuldung für unzulässig halten, hatten geklagt.
Bundesverfassungsgericht lehnt Eilantrag gegen Corona-Aufbaufonds der EU abQuelle: www.globallookpress.com © Uli Deck/dpa

Der deutsche Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier kann das entsprechende Gesetz zur nationalen Umsetzung des EU-Eigenmittelbeschlusses jetzt unterzeichnen. Mit einer Zweidrittelmehrheit hatte der Bundestag der gemeinsamen Schuldenaufnahme der EU-Länder für den Wiederaufbaufonds am 25. März zugestimmt. Einen Tag später folgte die Zustimmung des Bundesrats. Am 26. März hatte das Gericht die deutsche Ratifizierung vorläufig gestoppt und es dem Bundespräsidenten untersagt, das in Bundestag und Bundesrat beschlossene Gesetz bis zur Entscheidung über den Eilantrag zu unterzeichnen. Das sollte verhindern, dass in der Zwischenzeit Fakten geschaffen werden, hinter die man nicht mehr zurück käme.

Bundesfinanzminister Olaf Scholz hatte vergangene Woche erklärt, er erwarte bald grünes Licht aus Karlsruhe für den deutschen Beschluss zugunsten der europäischen Corona-Aufbauhilfen. "Wir sind gut gerüstet gegen die erhobenen Verfassungsklagen", sagte der SPD-Politiker am Freitag am Rande von Beratungen der EU-Finanzminister. "Die Erfahrungen mit vergleichbaren Klagen stimmen mich sehr zuversichtlich, dass die Ratifizierung des Eigenmittelbeschlusses zeitnah abgeschlossen werden kann."

Geklagt in Deutschland hatten Kritiker des Vorhabens, die eine gemeinschaftliche Verschuldung für unzulässig halten. Aus dem Aufbaufonds RRF werden insgesamt 312,5 Milliarden Euro als Zuschüsse an die EU-Staaten verteilt und bis zu 360 Milliarden Euro als Darlehen (jeweils in Preisen von 2018). Deutschland kann nach jetzigem Stand 22,7 Milliarden Euro Zuschüsse erwarten.

Die Staaten sollen vorab genau darlegen, wofür sie die Milliarden verwenden wollen. Dafür gelten diverse Vorgaben, etwa für Investitionen in Klimaschutz und Digitales sowie für die Umsetzung von Reformen. Seit Monaten kursieren Entwürfe, und eigentlich sollen alle EU-Staaten bis zum 30. April die Endfassung bei der EU-Kommission abliefern.

Die Richterinnen und Richter des Zweiten Senats halten den Antrag im Hauptverfahren zwar nicht für "offensichtlich unbegründet". "Bei summarischer Prüfung" lasse sich eine hohe Wahrscheinlichkeit für einen Verfassungsverstoß allerdings nicht feststellen, hieß es. Über die eigentliche Verfassungsklage ist damit noch nicht entschieden.

Das Geld soll dem wirtschaftlichen Aufbau in der EU nach der Pandemie dienen. Einen Teil gibt es als Zuschüsse, einen Teil als Darlehen. Dafür wollen die EU-Staaten gemeinsam Schulden aufnehmen. Vor allem dagegen richtet sich die Verfassungsbeschwerde, die eine Professorengruppe um den früheren AfD-Vorsitzenden Bernd Lucke eingereicht hatte. Nach Angaben dieses "Bündnisses Bürgerwille" wird die Klage von mehr als 2.200 Bürgern unterstützt.

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