Deutschland

Rostocker Rechtsmediziner zweifelt an Zahl der Corona-Toten

Einem Rostocker Rechtsmediziner zufolge ist die Zahl der Corona-Toten in den Statistiken Mecklenburg-Vorpommerns zu hoch. Bisherige Obduktionen hätten gezeigt, dass die Zahl an COVID-19 verstorbenen Personen niedriger ist, als die offiziellen Zahlen vermuten lassen.
Rostocker Rechtsmediziner zweifelt an Zahl der Corona-TotenQuelle: Reuters © Heinz-Peter Bader

Der Direktor der Rechtsmedizin an der Universität Rostock, Andreas Büttner, hat gefordert, dass Personen, die mutmaßlich an COVID-19 gestorben sind, häufiger obduziert werden sollen. Bisherige Obduktionen, die unter anderem in Rostock stattfanden, zeigten, dass die Zahl der an COVID-19 Verstorbenen niedriger ist, als man den offiziellen Zahlen zufolge vermuten könne. Würde man mehr Obduktionen durchführen und eine vernünftige Statistik veröffentlichen, könne man der Bevölkerung die Ängste nehmen und die Verunsicherung in der Corona-Krise reduzieren, so Büttner.

Laut einer Studie im Ärzteblatt Mecklenburg-Vorpommern wurden an der Universität Rostock vom 18. Oktober 2020 bis zum 18. Februar 2021 17 verstorbene Patienten obduziert. Bei drei von ihnen kam COVID-19 nicht als Todesursache infrage, sie verstarben laut Büttner "zweifelsfrei an einer anderen Todesursache". Bei vier von ihnen ist die Todesursache noch unklar, da die Ergebnisse von Zusatzuntersuchungen bisher ausstehen. Nur bei zehn Verstorbenen konnte eine COVID-19-Erkrankung als eindeutiger Grund für den Tod festgestellt werden.

Dies bestätigt den allgemeinen Eindruck, dass man nicht nur an, sondern auch mit dem Virus stirbt, erklärte Büttner gegenüber dem Nordkurier. Als Folge dessen dürfe nicht jeder, der stirbt und positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurde, in die Statistik aufgenommen werden:

"Damit wird eine viel höhere Sterberate assoziiert, als sie wirklich ist."

Außerdem können zusätzliche rechtsmedizinische Untersuchungen dazu führen, dass wichtige klinische Daten erhoben werden. Diese können zu einem Verständnis der neuen Infektionskrankheit beitragen sowie der Ursache für schwere Verläufe. Das könne dann für Therapien genutzt werden.

Das Gesundheitsministerium Mecklenburg-Vorpommerns reagierte eher zurückhaltend auf die Rostocker Studie. Ein Sprecher erklärte gegenüber dem Nordkurier:

"Es handelt sich bei den Aussagen um Hinweise, die einer weiteren wissenschaftlichen Betrachtung unterzogen werden müssen. Aus den bisherigen Zahlen der Obduktionen sind derzeit keine sicheren Erkenntnisse abzuleiten. Über eine höhere Obduktionszahl ließen sich gegebenenfalls die genannten Vermutungen bestätigen oder widerlegen."

Das Ministerium erklärte weiter, dass es eine entsprechende Datengewinnung mit der Übernahme der Kosten für die Überführung der Leichname an die pathologischen Institute des Bundeslandes zur Durchführung von Obduktionen unterstützt. Das Ministerium widerspricht jedoch der Aussage, dass mit vermeintlich zu hohen Corona-Todeszahlen Ängste und Verunsicherung in der Bevölkerung geschürt werden. Laut Studie war bei 58 Prozent COVID-19 die Todesursache, bei 23 Prozent sei COVID-19 als Todesursache nicht ausgeschlossen. Der Ministeriumssprecher erklärte weiter:

"Differenzen lassen sich auch im Rahmen der Obduktion von an COVID-19-Verstorbenen nachweisen, wie sie sich für verschiedene Todesursachen nachweisen lassen."

 Mehr zum Thema - Bröckelt das Corona-Narrativ? In Großbritannien starben 23 Prozent "mit" und nicht "an" COVID-19

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.