Deutschland

Geheimes Gutachten: Kanzleramt bewertet "Notbremse" als juristisch problematisch

Noch hat die sogenannte "Bundes-Notbremse" das Parlament nicht passiert. Doch die Kritik an den neuen Maßnahmen nimmt weiter zu. Laut einem Bericht der Bild-Zeitung stellt sogar ein geheimes Gutachten aus dem Kanzleramt die Initiative infrage.
Geheimes Gutachten: Kanzleramt bewertet "Notbremse" als juristisch problematischQuelle: AFP © Annegret Hilse

Das Bundeskabinett hat am Dienstag eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen, die bundeseinheitliche Maßnahmen in Regionen mit vielen Neuinfektionen vorsieht. Somit müssen sich die Menschen in weiten Teilen Deutschlands auf Ausgangsbeschränkungen zwischen 21.00 und 5.00 Uhr sowie geschlossene Läden einstellen. Kommende Woche sollen die Neuerungen erst vom Parlament beschlossen werden und dann den Bundesrat passieren. Trotz deutlicher Kritik einiger Länder und der Opposition im Bundestag.

Doch offenbar kommt die Kritik nicht nur von außen, sondern auch direkt aus dem Kanzleramt. Laut einem Bericht des Springerblattes Bild warnt die Referentin Susanne Jaritz, ehemalige Richterin am Landessozialgericht Hessen, in einem Vermerk an Kanzleramtschef Helge Braun davor, dass die Gesetzesinitiative "an einigen Punkten fachlich problematisch" sei. In dem Gutachten, das von sieben weiteren Referaten abgezeichnet worden sein soll, werden laut dem Boulevardblatt folgende Punkte moniert:

Inzidenzbasierter Maßstab

Der "rein inzidenzbasierte Maßstab" für die bundesweiten Einschränkungen, sei "angreifbar". Neben den Inzidenzen müssten weitere Faktoren, wie zum Beispiel der R-Faktor und die Zahl der Intensivpatienten als Maßstäbe im Gesetz aufgenommen werden.

Schließungen

Wie die Zeitung aus dem Gutachten zitiert, seien automatische Schließungen von Kitas und Schulen besonders problematisch und widersprächen dem Recht auf Bildung.

Quadratmeterzahl im Einzelhandel

Laut Bild schreibt Jaritz in ihrem Gutachten, dass die "Beschränkung der Anzahl zulässiger Kunden" für eine "bestimmte Quadratmeterzahl" im Einzelhandel schon "mehrfach gerichtlich beanstandet" worden sei.

Generelle Ausgangssperre

Dem Boulevardblatt zufolge werde in dem Gutachten vor allem die generelle Ausgangssperre als besonders fragwürdig dargestellt. Diese sei mit Blick auf die Verhältnismäßigkeit und "derzeit nicht belegte Wirksamkeit" problematisch und vor Gericht als rechtswidrig eingestuft. Laut dem Bericht warnt Jaritz:

"Das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen hat vor kurzem eine entsprechende Ausgangssperre aufgehoben."

Auf Anfrage der Bild-Zeitung habe das Kanzleramt lediglich mitgeteilt, dass die Bundesregierung zu solchen internen Vorgängen keine Stellung nehme.

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