Wie bremst man die Notbremse?

Das Parlament beschäftigt sich an diesem Freitag in erster Lesung mit dem Entwurf des Infektionsschutzgesetzes, den die Bundesregierung am Dienstag auf den Weg gebracht hat. Er sieht deutschlandweit einheitliche Regeln und strenge Kontaktbeschränkungen vor. Der Bundesrat muss dem Einspruchsgesetz nicht zustimmen.

von Stephan Fein

Der Entwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes ist auf dem Weg. Der Bundesrat muss am Mittwoch oder Freitag der kommenden Woche zu einer Sondersitzung zusammenkommen, da die nächste Sitzung erst regulär am 7. Mai stattfindet.

Nach Auffassung der Bundesregierung handelt es sich bei der Novelle des Infektionsschutzgesetzes um ein Einspruchsgesetz. Das bedeutet, dass der Bundesrat nicht zustimmen muss, sondern mit der Mehrheit der Mitglieder Einspruch einlegen kann. Dann würde sich mit der Bremse ein Vermittlungsausschuss befassen. Dauer bis zu einem möglichen Ergebnis: Wochen. Denn das Gesetz könnte wieder zurück ins Parlament oder in Ausschüsse verwiesen werden.

Aber die Demokratie bietet mit all ihrer Diskussions- und Streitkultur eine Hintertür für schnelle Regenten: Das Grundgesetz sieht etwa bei Maßnahmen gegen übertragbare Krankheiten keine Zustimmungspflicht des Bundesrates vor. An die weitreichenden wirtschaftlichen Folgen derartiger Entscheidungen dachten die Gründerväter damals nicht. 

Allen bisherigen Novellen des Infektionsschutzgesetzes stimmte der Bundestag zu, da darin Ermächtigungsgrundlagen für Rechtsverordnungen geschaffen wurden, die die Bundesregierung ohne Zustimmung des Bundesrates erlassen kann.

Die Regierung wollte eine Ermächtigungsgrundlage für Rechtsverordnungen schaffen, um ohne Zustimmung des Bundesrates schneller handeln zu können. So wurde mit der Bremse der Bundesrat ausgebremst.

Einige Bundesländer wie Rheinland-Pfalz sehen den Gesetzentwurf als zustimmungspflichtig an. Als Grund geben sie die Testpflicht für Schüler und Lehrer an. Es gilt allerdings als unwahrscheinlich, dass die Bundesregierung ihre Einschätzung in diesem Punkt noch einmal ändern wird. Eine wirkungsvolle Bremse könnte also nur der Bundesrat treffen, wenn seine Mitglieder mehrheitlich gegen die Änderung stimmten. Dazu müssten sie sich beim außerplanmäßigen Sondertreffen nächste Woche mehrheitlich gegen die Bremse entscheiden. 

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