Deutschland

Rechtswissenschaftler Ulrich Battis: "Notbremse wird nicht lange halten"

Der Staatsrechtler Ulrich Battis erklärte gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND), dass die "Notbremse" der Regierung kein "großer Wurf" sei. Sie sei "zu grob". Er gehe davon aus, dass sie einer verfassungsrechtlichen Prüfung nicht standhalten werde.
Rechtswissenschaftler Ulrich Battis: "Notbremse wird nicht lange halten"© Screenshot YouTube/fernuniversitaet

In einem Interview mit dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) lässt der Rechtswissenschaftler Ulrich Battis kein gutes Haar an der von der Bundesregierung beschlossenen "Notbremse".

Battis geht davon aus, dass die Bundesländer trotz des neuen Gesetzes weiterhin eigene Vorschriften erlassen können. So könne beispielsweise Bayern bei einer Inzidenz von 100 weiterhin beschließen, die Schulen zu schließen, auch wenn die "Bundesnotbremse" dafür einen Wert von 200 vorsehe. Es werde auch weiterhin unterschiedliche Regelungen geben, und dies sei auch wünschenswert.

Als Begründung für seine Einschätzung erklärte Battis, dass – je länger die Pandemie und die Grundrechtseinschränkungen dauerten – die Maßnahmen umso fokussierter sein müssten. Daher sei die neue Notbremse alles andere als überzeugend und werde einer verfassungsrechtlichen Überprüfung auch nicht lange standhalten. Die einzige sachliche Begründung seien die Inzidenzgrenzwerte von 100 für Ausgangsbeschränkungen und Ladenschließungen und 200 für Schulschließungen. Der Paragraf 28b zähle dann extrem detailliert und bundesweit gültig eine Reihe von Maßnahmen auf. Doch jede einzelne dieser Maßnahmen müsse einer Überprüfung standhalten können.

Battis geht davon aus, dass das Verfassungsgericht in Karlsruhe "vielleicht noch einmal zähneknirschend in der aktuellen Lage das Gesetz bestehen lassen" werde. Doch das werde nicht lange halten. Battis wörtlich in dem Interview:

"Der Lockdown ist nach 13 Monaten Pandemie ein zu grobes Instrument. Die Bundesverfassungsrichter werden fragen: Gibt es verhältnismäßigere, unter Umständen geeignetere Lösungen? Die Infektionsgefahr im Freien ist umstritten. Gerade die Ausgangsbeschränkungen sind schwierig zu halten."

Auch beim Thema "Grundrechtsbeschränkungen für Geimpfte" hat der Staatsrechtler eine klare Meinung. Diese seien Battis zufolge nicht mehr lange zu begründen. Rechtlich sei die Lage eindeutig. Die aktuellen Einschränkungen der Grundrechte müssten begründet werden. Die Begründung sei derzeit ein Schutz der Krankenhäuser vor Überlastung. Doch je mehr Menschen durch Impfung vor einem schweren COVID-19-Verlauf geschützt seien, desto weniger seien für diese Menschen Einschränkungen begründbar. Das mag für die anderen nicht gerecht sein, so Battis, aber es sei die einzige rechtsstaatliche Konsequenz.

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