Deutschland

FDP-Chef Lindner: Ausgangsbeschränkungen "nicht einmal wirksam"

Wird es Corona-Ausgangssperren geben, wenn es sommerlich warm wird? In der Debatte um die Ausgangssperren hat FPD-Chef Christian Lindner wieder einmal eine klare Position gezogen. Die Maßnahmen seien verfassungsrechtlich fragwürdig und epidemiologisch nicht wirksam.
FDP-Chef Lindner: Ausgangsbeschränkungen "nicht einmal wirksam"Quelle: AFP © Tobias Schwarz

In der Debatte über bundeseinheitliche Corona-Regeln hat sich FDP-Fraktionschef Christian Lindner erneut gegen Ausgangsbeschränkungen ausgesprochen. "Die konkret jetzt vorgeschlagenen Maßnahmen sind verfassungsrechtlich fragwürdig und teilweise epidemiologisch noch nicht einmal wirksam", sagte Lindner am Montag im Deutschlandfunk.

"Es geht in Wahrheit ja darum, Ansammlungen von Menschen, Wohnungspartys und anderes zu unterbinden. Dafür kann man aber keine generelle Ausgangssperre verhängen. Da gibt es mildere Mittel."

Am Sonntag lockte das vergleichsweise gute Wetter viele Berliner in Parks und auf öffentliche Plätze wie das Tempelhofer Feld. Die Polizei habe auch an diesem Wochenende im öffentlichen Raum die Einhaltung der Corona-Regeln kontrolliert, sagte eine Sprecherin auf Anfrage. Größere Zwischenfälle seien demnach bislang nicht gemeldet worden. Wie viele Verstöße gegen die Verordnungen festgestellt wurden, ist derzeit nicht bekannt.

Lindner kritisierte ferner, dass sich der Entwurf des Bundes vor allem an der Inzidenz und nicht auch an anderen Parametern orientiere.

In der Formulierungshilfe des Bundes werden mehrere Maßnahmen für Landkreise vorgeschlagen, in denen binnen einer Woche eine Inzidenz von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner oder mehr registriert wird. Vorgesehen sind etwa nächtliche Ausgangsbeschränkungen von 21.00 bis 5.00 Uhr, mit nur wenigen Ausnahmen, etwa medizinische Notfälle oder Wege zur Arbeit, nicht aber Abendspaziergänge.

Soll die Änderung des Infektionsschutzgesetzes wie geplant schneller als üblich durch Bundestag und Bundesrat gebracht werden, braucht es dazu auch die Bundestagsopposition, weil das beschleunigte Verfahren mit Zweidrittelmehrheit beschlossen werden müsste.

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(rt/dpa)

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