RKI will Bericht zum Übertragungsrisiko von Geimpften nicht öffentlich machen
Mittlerweile geht man beim Robert Koch-Institut (RKI) davon aus, dass das Übertragungsrisiko des SARS-CoV-2-Erregers bei Personen, die vollständig gegen Corona geimpft wurden, gering ist. Nach Angaben von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) könnten vollständig geimpfte Personen in den nächsten Wochen einige Freiheiten zurückbekommen. Gegenüber der Bild am Sonntag erklärte Spahn:
"Wer geimpft ist, kann ohne weiteren Test ins Geschäft oder zum Friseur. Zudem müssen nach Einschätzung des RKI vollständig Geimpfte auch nicht mehr in Quarantäne."
Grundlage für Spahns Einschätzung ist ein Bericht des RKI an das Bundesgesundheitsministerium, in dem es heißt:
"Nach gegenwärtigem Kenntnisstand ist das Risiko einer Virusübertragung durch Personen, die vollständig geimpft wurden, spätestens zum Zeitpunkt ab dem 15. Tag nach Gabe der zweiten Impfdosis geringer als bei Vorliegen eines negativen Antigen-Schnelltests bei symptomlosen infizierten Personen."
Weiterhin heißt es in dem vom RKI-Präsidenten Lothar Wieler unterzeichneten Dokument:
"Aus Public-Health-Sicht erscheint das Risiko einer Virusübertragung durch Impfung nach gegenwärtigem Kenntnisstand in dem Maß reduziert, dass Geimpfte bei der Epidemiologie der Erkrankung wahrscheinlich keine wesentliche Rolle mehr spielen. Das Risiko kann durch weitere Vorgaben (Selbstisolierung bei Symptomen; weiter Einhalten der AHA+L-Regeln) zusätzlich reduziert werden."
Spahn erklärte weiterhin, dass Personen, die vollständig geimpft wurden, in Zukunft behandelt werden könnten wie jemand, der einen negativen Schnelltest vorweist. Laut RKI-Bericht ist das Risiko, dass ein vollständig Geimpfter das Virus noch übertragen kann, geringer, als bei einer Person, die einen negativen Corona-Schnelltest, der bekanntermaßen auch falsch-negative Ergebnisse liefern kann, vorweist.
In Gesprächen mit den Ländern könnten die neuen Erkenntnisse dem Gesundheitsminister zufolge zeitnah in die Praxis umgesetzt werden. Die Erkenntnisse, die das RKI auf Bitten der Ministerpräsidentenkonferenz vom 22. März dem Bundesgesundheitsministerium am 31. März übermittelte, wurde bereits an einzelne Vertreter der Mainstream-Medien herausgegeben. Fragwürdig an der ganzen Angelegenheit ist jedoch, dass sich das RKI weigert, den Originalbericht der breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Einer Veröffentlichung des Dokuments im Internet widerspricht die Behörde ausdrücklich. Eine Begründung dafür lieferte sie bisher jedoch nicht.
Arne Semsrott, Projektleiter der gemeinnützigen Organisation Open Knowledge Foundation, die sich für freie Inhalte einsetzt, ist jedoch der Meinung, dass "alle Informationen, die das RKI hat, an die Öffentlichkeit gehören". Inzwischen hat die Organisation das Originaldokument auch auf der Plattform FragDenStaat veröffentlicht. Obwohl Behörden auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes verpflichtet sind, gehen sie immer wieder gegen die Veröffentlichung ihrer Dokumente vor. Ob das RKI in diesem Fall rechtliche Schritte unternimmt, bleibt abzuwarten.
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