Deutschland

Zugriff auf Bestandsdaten: Bundesrat und Bundestag einigen sich

Nach langem Hin und Her einigen sich Bundesrat und Bundestag bei der Weitergabe von Bestandsdaten an Sicherheitsbehörden. Damit könnte nach über einem halben Jahr der Weg frei sein für das sogenannte Gesetzespaket gegen Hasskriminalität im Netz.
Zugriff auf Bestandsdaten: Bundesrat und Bundestag einigen sichQuelle: www.globallookpress.com © Thomas Trutschel

Es ist das vorläufige Ende eines auffallend langen und verworrenen Weges durch die Instanzen: Am Mittwochabend haben Bundestag und Bundesrat eine Einigung über neue Zugriffsregeln für die Daten von Handynutzern erzielt. Die Neuregelung des Gesetzes zur Bestandsdatenauskunft war notwendig geworden, als da Bundesverfassungsgericht letztes Jahr dessen Grundgesetzwidrigkeit festgestellt hatte.

Umstritten war insbesondere die Abfrage von Bestandsdaten durch Sicherheitsbehörden. Die Länderkammer wollte einer Neuregelung, die der Bundestag gebilligt hatte, nicht zustimmen.

An dieser Neuregelung hängt schließlich das schon im Juli 2020 vom Bundestag verabschiedete Gesetz gegen sogenannte Hasskriminalität. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier verweigerte die Ausfertigung des Gesetzes. Eine Blamage für die Große Koalition. Ohne reformiertes Gesetz zur Bestandsdatenauskunft kein Gesetz gegen Hasskriminalität.

Es geht um die sogenannten Bestandsdaten, zu denen neben Name und Adresse der Nutzer unter anderem auch Passwörter und die Bankverbindung sowie die IP-Adresse eines Computers gehören. Sie umfassen keine Inhalte etwa von Anrufen oder E-Mails. Betroffen von der Einigung sind aber auch Nutzungsdaten, die Anbieter benötigen, um die Inanspruchnahme ihrer Dienste zu ermöglichen und abzurechnen.

Im Januar versuchte der Bundestag erneut, das Gesetz zur Bestandsdatenauskunft wasserdicht zu machen. Im Innenausschuss zeigte sich jedoch, dass die Große Koalition weitgehend beratungsresistent gegen Einwände von Experten war. Die Regierung sah sich deshalb genötigt, den Vermittlungsausschuss einzuberufen, der je zur Hälfte mit Vertretern von Bundestag und Bundesrat besetzt ist.

Der nun erzielte Kompromiss sieht unter anderem vor, dass Nutzungsdaten nur für die Verfolgung von Straftaten, nicht jedoch zur Verfolgung weniger schwerwiegender Ordnungswidrigkeiten genutzt werden dürfen. Eine Herausgabe von Passwörtern soll nur bei besonders schweren Straftaten in Betracht kommen. Telekommunikationsanbieter sollen außerdem Auskunft zu Bestandsdaten nur zur Verfolgung besonders gewichtiger Ordnungswidrigkeiten erteilen dürfen.

"Neuen Wellen des Hasses stoppen"

Statt auf die Verfassungskonformität zu schauen, warf die Große Koalition anderen Parteien vor, das Gesetz bremsen zu wollen. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) forderte "Kompromissbereitschaft auf allen Seiten". Die Neuregelung ist die Voraussetzung dafür, dass auch das Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität vorankommt. "Die aktuellen Hass-Attacken gegen Wissenschaftler, Journalistinnen und Politiker zeigen einmal mehr, wie dringend erforderlich unser Gesetz gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität ist", sagte Lambrecht der Deutschen Presse-Agentur. "Die zahlreichen Strafschärfungen, die wir beschlossen haben, sind überfällig, um Abschreckung und Ermittlungsdruck zu erhöhen."

Vertreter der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD machten Grünen und auch FDP schwere Vorwürfe. Diese hätten das Gesetz im Bundesrat blockiert. Die Grünen bemängeln unter anderem, dass die Möglichkeiten zur Datenübermittlung weiterhin zu weit gefasst, Löschfristen unklar und die Rechte von Betroffenen nicht ausreichend geschützt seien. Der digitalpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Manuel Höferlin, bezeichnete die Pläne als verworren. "Der Gesetzentwurf lässt außerdem jede Sensibilität hinsichtlich der Tatsache vermissen, dass Daten, die bei der Nutzung von Internetdiensten anfallen, sensibler sind als einfache Telefonnummern."

Wenn Bundestag und Bundesrat am Freitag zustimmen, sei der Weg endlich frei für das dringend erforderliche Gesetzespaket gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität, Lambrecht. "Wir müssen die immer neuen Wellen des Hasses stoppen. Menschenverachtung ist im Netz allgegenwärtig – und in der Pandemie oft noch aggressiver als zuvor."

Nach dem Gesetzespaket müssen soziale Netzwerke zukünftig selbstständig Straftaten und Verbrechen im Netz melden. Holger Münch, Präsident des Bundeskriminalsamts, rechnet mit einem Arbeitsanfall von ca. 250.000 Meldungen im Jahr, davon ca. 150.000 Fälle, die weiter verarbeitet werden müssen. Der Deutsche Richterbund forderte die Länder auf, im Zusammenhang mit der geplanten Meldepflicht mehr Mittel und Personal in die Strafjustiz zu investieren.

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