Bundesregierung vereinfacht Einbürgerung von NS-Verfolgten und Nachfahren

Durch eine Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes soll es für die bisher benachteiligten früheren NS-Verfolgten und deren Nachkommen nun leichter werden, einen deutschen Pass zu bekommen. Die dafür vorgesehene Regelung wurde vom Bundeskabinett am Mittwoch verabschiedet.

Einen gesetzlichen Anspruch auf Einbürgerung sollen gemäß dem sogenannten Vierten Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes Verfolgte des Nazi-Regimes und deren Nachkommen erhalten, die zuvor nach dem Artikel 116 des Grundgesetzes keinen Anspruch darauf hatten. Dieser Artikel des Grundgesetzes sieht zwar eine Einbürgerung in Deutschland vor, wenn den Betroffenen ihre Staatsangehörigkeit zwischen 1933 und 1945 aus "politischen, rassischen oder religiösen Gründen" entzogen worden war – doch in vielen Fällen wurden diese nicht formal gar nicht ausgebürgert, sondern sie verloren die deutsche Staatsangehörigkeit durch die Annahme des Passes eines anderen Staates.

Das neue Gesetz sei "keine bloße Wiedergutmachung, sondern Entschuldigung in tiefer Scham", betonte Bundesinnenminister Horst Seehofer. Josef Schuster, der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, kommentierte seinerseits:

"Es ist eine Geste des Anstands, wenn ihnen und ihren Nachkommen rechtliche Möglichkeiten eröffnet werden, um die deutsche Staatsangehörigkeit wiederzuerlangen."

Wenn Verfolgte der Nazi-Diktatur und deren Kinder oder Enkel die deutsche Staatsangehörigkeit erlangen möchten, ist das nach Schusters Einschätzung ein großer Vertrauensbeweis, dem Deutschland nun mit der gesetzlichen Neuregelung entgegenkomme.

Zwei Erlasse des Innenministeriums aus dem Jahr 2019 regelten bisher, dass solche Verfolgten und deren Nachfahren leichter einen deutschen Pass bekommen könnten. Vertreter von Initiativen der Betroffenen forderten seitdem, dass eine echte Lösung des Problems nur eine Gesetzesänderung sein könne. Auch der Zentralrat der Juden in Deutschland kritisierte die Erlasse 2019 als "unzureichend". Die vom Bundeskabinett verabschiedete gesetzliche Neuregelung sei eine "historisch angemessene" Lösung.

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(rt/dpa)