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Weniger Gehalt als Vorgänger und Nachfolger: Ex-Bürgermeisterin verklagt Stadt

"Pünktlich zum Equal Pay Day am 11. März" reichte die ehemalige Bürgermeisterin der Badischen Stadt Müllheim eine Klage gegen ihre Stadt ein. Sie habe weniger Gehalt bekommen als ihr männlicher Vorgänger und Nachfolger. Es könnte zu einem Präzedenzfall kommen.
Weniger Gehalt als Vorgänger und Nachfolger: Ex-Bürgermeisterin verklagt Stadt© Hungchaka/CC BY-SA 3.0/WikiCommons

Einem Bericht der Badischen Zeitung (BZ) zufolge hat die frühere Müllheimer Bürgermeisterin Astrid Siemes-Knoblich eine Schadensersatzklage gegen die Stadt Müllheim auf Grundlage des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes eingereicht. Siemes-Knoblich machte die Klage auf dem Karrierenetzwerk LinkedIn öffentlich und schrieb unter anderem, dass sie die Klage "pünktlich zum Equal Pay Day" am 11. März beim Verwaltungsgericht in Freiburg abgegeben habe.

Siemes-Knoblich, die der BZ zufolge mittlerweile als selbständige Kommunikations- und Konfliktberaterin, unter anderem mit dem Schwerpunkt Gleichberechtigung, tätig ist, kritisiert, dass es auch im öffentlichen Dienst, wo vermeintlich alles strikt geregelt sei, vor allem bei den Führungspositionen, einen sogenannten "Gender Pay Gap" gäbe. Sie sehe sich nicht als Einzelfall.

Laut der BZ ist die Grundlage des Rechtsstreits das Besoldungsrecht des öffentlichen Dienstes. Das sehe vor, dass in Baden-Württemberg Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in Gemeinden mit einer Einwohnerzahl zwischen 15.000 und 20.000 Einwohnern während ihrer ersten Amtsperiode in zwei Besoldungsgruppen eingeordnet werden können. Diese seien entweder die niedrigere Gruppe B3 oder die höhere B4. Ab der zweiten Amtszeit sei die höhere Gruppe B4 zwingend und über die Eingruppierung entscheide der Gemeinderat, schreibt die BZ weiter.

Laut Siemes-Knoblich wurden sowohl ihr Vorgänger René Lohs, der nur eine Amtsperiode Bürgermeister war, als auch ihr Nachfolger Martin Löffler, seit Anfang 2020 Bürgermeister von Müllheim, sofort in die höhere Besoldungsgruppe eingestuft. Löffler habe zwar bereits Amtszeiten als Bürgermeister in Heitersheim hinter sich, doch die Regelung zu den Besoldungsgruppen beziehe sich auf die Amtszeiten in jeweils einer Gemeinde, so Siemes-Knoblich weiter. Demnach hätte der Gemeinderat der BZ zufolge auch bei Löffler die Möglichkeit gehabt, die niedrigere Besoldungsgruppe zu wählen.

Siemes-Knoblich schreibt weiter auf LinkedIn, dass ihr schon die ursprüngliche Entscheidung des Müllheimer Gemeinderates nach ihrer Amtseinführung 2012 aufgestoßen sei. "Mit dieser Entscheidung hatte ich nicht gerechnet. Dennoch leitete ich keine juristischen Schritte ein. In der achtjährigen Amtszeit meines Vorgängers hatte es in der Stadt viel Unruhe gegeben. Ich wollte nun erst mal Ruhe einkehren lassen und nicht gleich mit einem neuen Konflikt an den Start gehen", erklärt Siemes-Knoblich. Doch die sofortige Einstufung ihres Nachfolgers in die höhere Besoldungsgruppe habe das Fass zum Überlaufen gebracht.

Der Versuch, ihre Besoldung nach oben zu korrigieren, sei Siemes-Knoblich ungefähr zur Mitte ihrer Amtszeit erfolglos geblieben. Die CDU-Fraktion habe laut der ehemaligen Bürgermeisterin die Verwaltung beauftragt, die Angelegenheit zu überprüfen. Angeblich auch, weil die Gemeindeprüfungsanstalt die Sache moniert haben soll, wie Siemes-Knoblich weiter ausführt. Das Rathaus habe sich daraufhin juristischen Rat gesucht, mit negativem Ergebnis für Siemes-Knoblich. "Das Gremium entschied sich jedoch mit großer Mehrheit dagegen. Es fürchtete den Gesichtsverlust durch das Zugeben einer Falschentscheidung", schreibt die frühere Bürgermeisterin weiter auf LinkedIn.

Wann es zu einem Prozess kommen wird, ist derzeit noch offen, so die BZ. Sie zitiert den Anwalt von Siemes-Knoblich, Jörg Düsselberg, mit den Worten: "Mir ist zu so einem Sachverhalt noch keine gerichtliche Entscheidung bekannt." Es könnte demnach zu einem Präzedenzfall kommen, der je nach Ausgang auch weitere Frauen zu Klagen ermutigen könnte.

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