Deutschland

Greift der Staat bei Kurzarbeitern in die Tasche? Spürbare Steuernachzahlungen erwartet

Als Rettungsanker für Millionen Beschäftigte – aber auch für ihre Arbeitgeber – in der Pandemie gedacht, könnte die Kurzarbeit nun bei vielen Arbeitnehmern jedoch auch spürbare Steuernachzahlungen verursachen. Und das, obwohl das Kurzarbeitergeld selbst steuerfrei ist.
Greift der Staat bei Kurzarbeitern in die Tasche? Spürbare Steuernachzahlungen erwartetQuelle: www.globallookpress.com © via www.imago-images.de

Wie die Bundesregierung auf eine Anfrage der Linkspartei im Bundestag mitteilte, nimmt der Fiskus für das Steuerjahr 2020 1,6 Milliarden Euro durch den sogenannten Progressionsvorbehalt beim Kurzarbeitergeld ein. Die Antwort liegt der Nachrichtenagentur dpa in Berlin vor. Dieser Vorbehalt bedeutet, dass das Kurzarbeitergeld den Steuersatz für den regulären Lohn und sonstige Einkünfte der Beschäftigten erhöht.

Zwischen dem 1. und dem 24. Februar waren bei der Bundesagentur Kurzarbeitsanzeigen für 500.000 Personen eingegangen. Im Dezember wurde für 2,39 Millionen Menschen Kurzarbeitergeld gezahlt. Der Höchststand war im April vergangenen Jahres mit knapp sechs Millionen Menschen erreicht worden.

Im vergangenen Jahr war monatelang darüber diskutiert worden, ob der sogenannte Progressionsvorbehalt beim Kurzarbeitergeld für das Jahr 2020 ausgesetzt werden soll. Dass dies nicht geschah, wurde in der Koalition mit der Gerechtigkeit anderen Arbeitnehmern gegenüber begründet.

Die Linken-Abgeordnete Sabine Zimmermann geht davon aus, dass Kurzarbeitern Steuernachforderungen in Höhe von mehreren hundert Euro pro Person drohen. Der Progressionsvorbehalt gilt auch für das Arbeitslosengeld. Zu den damit verbundenen Steuermehreinnahmen konnte die Bundesregierung jedoch keine Auskunft geben. Zimmermann kritisierte:

"Wer Kurzarbeitergeld bezieht, hat schon dadurch erhebliche Einkommenseinbußen erlitten."

Dass nun auch noch Steuernachforderungen drohen, sei niemandem zu erklären, sagte Zimmermann der dpa. Sie forderte, den Progressionsvorbehalt beim Kurzarbeitergeld abzuschaffen.

Das Bundesfinanzministerium weist darauf hin, dass der Bezug von Kurzarbeitergeld nicht automatisch zur Steuernachzahlung führt. Das hänge etwa von der Steuerklasse, den Lohnsteuerabzügen vor der Corona-Krise oder etwaigen anderen Einkünften ab. "Wird fast ausschließlich steuerfreies, dem Progressionsvorbehalt unterliegendes Kurzarbeitergeld erhalten, ergibt sich keine festzusetzende Steuer."

Kurzarbeit dürfte auch an diesem Freitag bei einem gemeinsamen Auftritt von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und dem Vorsitzenden der Bundesagentur für Arbeit, Detlef Scheele, mit im Zentrum stehen. Beide wollen eine arbeitsmarktpolitische Bilanz zu "Ein Jahr Corona" ziehen. Nach Einschätzung Scheeles sichert die Kurzarbeit in großem Umfang Beschäftigung und verhindert Arbeitslosigkeit.

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(dpa/rt)

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