Deutschland

Linkspartei: "Reproduktive Gerechtigkeit" für Frauen und "gebärfähige Personen"

Die Linkspartei fordert in einem Antrag an den Bundestag die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen sowie die Kostenübernahme für den Kinderwunsch von ungewollt Kinderlosen. Dabei beschränkt sie sich nicht nur auf Frauen, sondern spricht auch von "gebärfähigen Personen".
Linkspartei: "Reproduktive Gerechtigkeit" für Frauen und "gebärfähige Personen"Quelle: www.globallookpress.com © Oliver Berg/dpa

Die Linkspartei hat Ende Februar im Bundestag einen Antrag mit dem Titel "Für das Leben – Das Recht auf körperliche und sexuelle Selbstbestimmung sichern, reproduktive Gerechtigkeit ermöglichen" eingereicht. Mit diesem will sie Schwangerschaftsabbrüche aus dem Strafgesetzbuch streichen. Die Linke fordert laut einer Pressemitteilung von Cornelia Möhring, der frauenpolitischen Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, einen "Dreiklang von Rechten": 

"Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung, das Recht, selbst zu entscheiden, ob ein Mensch ein Kind bekommt oder nicht, und das Recht auf ein gutes und sicheres Leben mit Kindern."

Schwangerschaftsabbrüche sollen als Teil der Gesundheitsvorsorge etabliert und von den Krankenkassen bezahlt werden. Zudem sollen Kosten bis zu einer bestimmten Höhe für nicht verschreibungspflichtige Verhütungsmittel (etwa Kondome) übernommen werden.

Auch soll ein Recht "auf umfassende und auf Wunsch anonyme Beratung zu Fragen der Sexualität, Verhütung und Familienplanung sowie zu allen eine Schwangerschaft oder den Wunsch zur Beendigung einer Schwangerschaft unmittelbar oder mittelbar berührende Fragen" verankert werden.

Die Linkspartei will jedoch nicht nur Schwangerschaftsabbrüche vollständig legalisieren. Auch soll Menschen mit unerfülltem Kinderwunsch geholfen werden. So fordert sie:

"die Kostenübernahme für medizinische Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft auch unter Verwendung von Spendersamen für alle Menschen mit ungewollter oder medizinisch begründeter Kinderlosigkeit. Das betrifft auch Frauen und Personen anderen Geschlechts, die in nichtehelicher, lesbischer, sonstiger oder ohne Partnerschaft leben."

Im Antrag selbst werden neben Frauen auch "weitere gebärfähige Personen" als von "ungeplanten Schwangerschaften" betroffen beschrieben. Für sie stelle sich die Frage, ob sie schwanger bleiben oder ein Kind gebären sollen.

Eine Austragungspflicht von Schwangerschaften mache "gebärfähige Körper, in der überwiegenden Mehrzahl Frauenkörper, zum Objekt dieser Austragungspflicht".  

Zudem erklärt die Linkspartei im Antrag:

"Die heterosexuelle, lebenslange Zweierbeziehung ist immer noch zentrales Leitbild von Familien- und Sozialpolitik, obwohl sie immer mehr an Bedeutung für den Lebens- und Beziehungsalltag vieler Menschen verliert. Es sind nicht immer nur die biologischen Eltern, die wichtige Bezugspersonen für Kinder sind, und die Festschreibung, dass Eltern immer nur zwei Personen sein müssen, hat angesichts sich wandelnder Beziehungsmuster und Lebensweisen immer weniger Sinn."

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