"Coronagoebbels": 58-Jähriger beschimpft Christian Drosten und erhält Geldstrafe
Eine beleidigende E-Mail an den Virologen Christian Drosten hat für einen 58-Jährigen eine Geldstrafe nach sich gezogen. "Der Verurteilte hatte im Mai 2020 in einer E-Mail an das Virologische Institut der Charité unter dem Betreff 'Coronagoebbels' dessen Leiter, Prof. Dr. Christian Drosten, beleidigt", twitterte die Generalstaatsanwaltschaft Berlin am Freitag.
Mehr zum Thema - Corona-Ausschuss: "Das ist Politikberatung, wie sie nicht sein darf"
Eine Geldstrafe in Höhe eines Monatsgehalts gegen den "mutmaßlichen Verschwörungstheoretiker" sei mittlerweile rechtskräftig, hieß es. Wann der Strafbefehl erwirkt wurde und um welche Summe es geht, blieb auf Anfrage offen.
Der Verurteilte hatte im Mai 2020 in einer E-Mail an das Virologische Institut der #Charité unter dem Betreff „Coronagoebbels“ dessen Leiter, Prof. Dr. Christian Drosten, beleidigt.
— Generalstaatsanwaltschaft Berlin (@GStABerlin) March 5, 2021
Drosten selbst hatte in der Vergangenheit wiederholt von massiven Anfeindungen und Morddrohungen gesprochen. Der Wissenschaftler gilt auch über Deutschland hinaus als Experte für Coronaviren. Er ist seit Beginn der Corona-Krise als einflussreicher Berater der Bundesregierung auch in der breiten Öffentlichkeit bekannt geworden.
Laut der Berliner Zeitung Tagesspiegel setzte die Berliner Justiz mit dem Urteil ein Zeichen, Nazivergleiche künftig konsequenter ahnden zu wollen. Beleidigung sei ein sogenanntes Antragsdelikt. Neben einer Strafanzeige müssen Betroffene einen sogenannten Strafantrag vorlegen, damit die Tat verfolgt wird.
Mehr zum Thema - "Gefährlicher als Corona-Leugner" – Spiegel geht auf renommierte Virologen los
Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.