"15 Maschinen nach Russland geliefert" – Knapp vier Jahre Haft für Verstoß gegen Russland-Embargo
Wegen verbotener Lieferungen von Werkzeugmaschinen an einen russischen Rüstungsbetrieb hat das Hanseatische Oberlandesgericht zwei Männer aus Bayern zu Haftstrafen verurteilt. Der Hauptangeklagte, ein Unternehmer aus Augsburg, habe sich der gewerbsmäßigen Zuwiderhandlung gegen das EU-Russland-Embargo schuldig gemacht, erklärte der Staatsschutzsenat am Donnerstag in Hamburg nach Angaben eines Gerichtssprechers. Der 41-Jährige bekam eine Strafe von drei Jahren und neun Monaten. Zudem werden die knapp acht Millionen Euro eingezogen, die die russischen Abnehmer für die 15 Maschinen zahlten.
Nach Überzeugung des Gerichts brachte die Augsburger Firma des 41-Jährigen zwischen 2015 und 2018 insgesamt sieben Lieferungen an zwei Firmen in Jekaterinburg auf den Weg. Die beiden Männer seien sich bewusst gewesen, dass die angeblich zivilen Empfänger nicht der Endabnehmer waren. Das sei der russische Staatskonzern Almaz-Antey Air and Space Defence Corp. gewesen. Dieses Unternehmen tauche auf der Embargoliste namentlich auf. Damit habe der Angeklagte gegen das Außenwirtschaftsgesetz verstoßen, in dem die EU-Sanktionen seit 2014 gegen Russland wegen der sogenannten "Krim-Annexion" festgeschrieben sind.
Die Europäische Union verurteilte in ihrem Beschluss die "grundlose Verletzung der Souveränität und der territorialen Unversehrtheit der Ukraine". Nach russischem Recht ist der Anschluss der Krim eine Angliederung, die infolge des Referendums über den Beitritt zu Russland in der Autonomen Republik Krim im März 2014 stattfand. Das Referendum fand knapp einen Monat nach dem bewaffneten Staatsstreich in der ukrainischen Hauptstadt Kiew statt.
Ein 40 Jahre alter Mitangeklagter aus München wurde wegen Beihilfe zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Als Außendienstmitarbeiter einer deutschen Firma in Russland habe er sich außerdem der Geldwäsche in zwei Fällen schuldig gemacht, weil er Provisionszahlungen angenommen habe. Die 184.000 Euro sollen eingezogen werden, weitere 150.000 Euro soll der 40-Jährige als Bewährungsauflage zahlen.
Die Bundesanwaltschaft hatte für den 41-Jährigen eine höhere Strafe von viereinhalb Jahren Haft gefordert. Die Verteidigung hatte sich für Bewährungsstrafen ausgesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Vorsitzende Richter, Norbert Sakuth, erklärte nach Angaben des Sprechers, dass es sich bei Russland um einen Empfängerstaat handele, der besonders aggressiv agiere, sodass solche Geschäfte besonders gefährlich seien. Der Prozess fand vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht statt, weil eine der sieben Lieferungen über das Zollamt Lübeck-Hafen abgewickelt wurde.
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(dpa/rt)
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