Bundestag: "Epidemische Lage" um drei Monate verlängert
Der Bundestag hat weitere Änderungen am Infektionsschutzgesetz beschlossen. Die "epidemische Lage von nationaler Tragweite" gilt damit für weitere drei Monate. Für den Antrag stimmten 368 Abgeordnete, dagegen stimmten 293. Drei Abgeordnete haben sich enthalten. Grüne und Linke stimmten dem Antrag zu. Die FDP enthielt sich, die AfD votierte dagegen.
"Wir sind noch in einer besonderen Lage. Die Pandemie ist noch nicht am Ende", sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn im Bundestag. "Auch wegen der Mutation ist die Lage dynamisch, das Virus verändert sich."
Hilde Mattheis von der SPD unterstützte den Antrag. "Wir wollen erstens, dass alle Schutzmaßnahmen, die wir ergriffen haben, weiter fortgelten. Zweitens: Wir wollen die Impfstrategie verbessern und fortentwickeln und unsere Impfziele besser formulieren. Und drittens: Wir wollen in eine tatsächliche Teststrategie gehen."
Aus der Opposition kam scharfer Widerspruch. Der AfD-Politiker Stefan Brandner kritisierte: "Wasser predigen und Schampus aus Kübeln trinken, das ist das Motto des Jens Spahn. [...] Erst nützen Masken nichts, dann plötzlich sind sie Pflicht. Erst reicht ein Tuch oder Schal oder irgendwas, dann muss es eine medizinische Maske sein. Impfstoff ist erst keiner da, und wenn er da ist, will ihn kaum einer haben."
Kritik kam auch von Bündnis 90/Die Grünen. Dr. Manuela Rottmann griff Spahn an: "Ich vermute, irgendjemand rät Ihnen zu diesem rhetorischen Trick, den Sie hier jedes Mal anwenden, nämlich dann, wenn die Leute außer sich sind, in sedierender Langweiligkeit hier zu reden, und dann, wenn Sie keinen Plan mehr haben, das Wort 'Gemeinsamkeit' in den Raum zu stellen. Ich muss Ihnen sagen, ich hoffe, Sie haben nicht viel für diesen Rat gezahlt, er funktioniert nicht mehr."
Das Parlament beschloss nun aber auch ein Gesetz der Koalition, das hierfür künftig einen Drei-Monats-Mechanismus vorsieht: Entscheidet der Bundestag nicht spätestens drei Monate nach Feststellung einer solchen Lage, dass sie fortbesteht, soll sie automatisch als aufgehoben gelten.
Diese festgestellte Lage gibt dem Bund besondere Befugnisse, direkt ohne Zustimmung des Bundesrates Verordnungen zu erlassen, etwa zu Tests und Impfungen. Laut Infektionsschutzgesetz liegt die "epidemische Lage" vor, "wenn eine ernsthafte Gefahr für die öffentliche Gesundheit in der gesamten Bundesrepublik Deutschland besteht".
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(rt/dpa)
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