Deutschland

Bundeszentrale für politische Bildung ändert Definition im Dossier über Linksextremismus

Auf Bitten des Bundesinnenministeriums änderte die Bundeszentrale für politische Bildung die Einleitung in einem Dossier über Linksextremismus. Der Vorgang gilt als umstritten.
Bundeszentrale für politische Bildung ändert Definition im Dossier über LinksextremismusQuelle: www.globallookpress.com

Bis Mitte Januar diesen Jahres definierte die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) Linksextremismus unter anderem mit diesem Satz:

"Im Unterschied zum Rechtsextremismus teilen sozialistische und kommunistische Bewegungen die liberalen Ideen von Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit – interpretieren sie aber auf ihre Weise um."

Dieser Satz, Teil eines Onlinedossiers über Linksextremismus, stand schon seit 2010 auf der Webseite der bpb. Er stammt vom Politikwissenschaftler Hans-Gerd Jaschke, einem emeritierten Professor an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin. 

Das Ressort von Minister Horst Seehofer ließ nun diesen Text der Bundeszentrale für politische Bildung durch eine Textfassung des Bundesamts für Verfassungsschutz ersetzen. 

Nach einem Streit um die Definition des Begriffs "Kommunismus" setzte das Ministerium durch, dass die politikwissenschaftliche Definition durch eine Definition ersetzt wurde, die vom Bundesamt für Verfassungsschutz verwendet wird.

Nun heißt es auf der bpb-Homepage gemäß der Definition "von den Sicherheitsbehörden":

"Linksextremismus ist ein Sammelbegriff für alle gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichteten Bestrebungen, die sich insbesondere in den Ideen von Anarchismus und Kommunismus ausdrücken. Allen gemeinsam ist, dass die von ihnen als 'Kapitalismus' und 'Obrigkeitsstaat' bezeichnete bestehende demokratische Staats- und Gesellschaftsordnung als Ursache aller vorhandenen Missstände gilt und deshalb im Wege einer gewaltsamen Revolution abzuschaffen ist. Zentrales Ziel ist, zunächst eine sozialistische Ordnung zu schaffen, um von dieser ausgehend letztlich ein klassenloses kommunistisches System zu errichten. Die Anwendung von Gewalt wird in einer selbst zu definierenden revolutionären Phase für legitim und unverzichtbar angesehen. Es handelt sich demnach um Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind und die von ihr vertretenden Werte wie Freiheit und Gleichheit abschaffen wollen."

Dieses Eingreifen des Bundesinnenministeriums ist nicht nur politisch, sondern auch rechtlich umstritten. Die Bundeszentrale, die sich an den Prinzipien des Pluralismus, der Kontroversität und der Rationalität orientiert, unterliegt zwar der Fachaufsicht des derzeit von Horst Seehofer geleiteten Ressorts. Rechtlich ist jedoch nicht geklärt, wie weit das Innenministerium Einfluss in die Arbeit der Bundeszentrale nehmen darf.

Vorgeblich "linke" Medien wie die TAZkritisieren die Änderung und die mutmaßliche Beeinflussung Seehofers durch Shitstorms "rechter" Akteure gegen die bisher verwendete Definition.

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