Auswärtiges Amt stellt EU-Sanktionsregime gegen Russland und Venezuela über das Völkerrecht
FRAGE WARWEG:
UN-Sonderberichterstatterin Alena Douhan hat in einem vorläufigen Bericht auf die gravierenden humanitären Folgen der EU- und US-Sanktionen für Venezuela hingewiesen und auch zur Aufhebung der Sanktionen aufgerufen.
Aus welchen Motiven hat sich maßgeblich Deutschland im Rahmen der EU gegen diesen Bericht und die Aufforderung der UN-Sonderberichterstatterin gewandt und just nach der Veröffentlichung die Sanktionen gegen Venezuela nochmals verschärft?
ADEBAHR:
Vielleicht gibt mir das Gelegenheit, kurz noch einmal auch zu den anderen aktuellen Entwicklungen beim Thema Venezuela etwas zu sagen.
Wir verurteilen nachdrücklich die Ausweisung der EU-Botschafterin aus Venezuela. Aus unserer Sicht verschließt das Maduro-Regime damit weitere wichtige Gesprächskanäle, um den Weg aus der Krise in Venezuela zu finden. Wir fordern das Maduro-Regime auf, diese Entscheidung zurückzunehmen.
Die Bundesregierung hat gestern in Brüssel mit allen EU-Mitgliedsstaaten beraten. Insofern wurde gestern in der EU beschlossen, auch die venezolanische Botschafterin bei der EU zur Persona non grata zu erklären, sie auszuweisen und zur Heimreise aufzufordern.
Was die Sanktionen betrifft, hat die EU am 22. Februar auf dem letzten Rat der Außenminister zusätzliche Sanktionen gegen 19 Angehörige des Maduro-Regimes verhängt. Warum hat sie das getan? Weil diese Personen aus unserer Sicht entweder demokratische Strukturen des Landes untergraben haben oder Menschenrechtsverletzungen begangen haben. Diese Sanktionen sind gegen Einzelpersonen gerichtet und so ausgelegt das beantwortet auch Ihre Frage nach dem Bericht, dass sie keine negativen wirtschaftlichen Auswirkungen auf die venezolanische Bevölkerung haben sollen. Das heißt: Wir verhängen in diesem Falle Sanktionen gegen Einzelpersonen, die spezifische Verletzungen begangen haben, und nicht Wirtschaftssanktionen, die sich in die Breite richten würden. Die Sanktionen sind eben eine konkrete Reaktion auf Menschenrechtsverletzungen und die Untergrabung demokratischer Strukturen im Land.
ZUSATZFRAGE WARWEG:
Die UN-Sonderberichterstatterin hat auch darauf verwiesen, dass ihrer Ansicht nach die Sanktionen der EU und der USA völkerrechtswidrig sind. Da ich mir nicht vorstellen kann, dass sich die Bundesrepublik an völkerrechtswidrigen Sanktionen beteiligt, interessiert mich, auf welcher völkerrechtlichen Grundlage die neuen Sanktionsverstärkungen gegen Venezuela, aber auch gegen Russland erfolgten.
ADEBAHR:
Das ist die gleiche Legitimation der EU-Sanktionen im gleichen Regime wie vorher. Ich kann Ihnen gern die konkrete Berichtsnummer oder das, was da genau steht, noch nachreichen, wenn Sie sie nicht öffentlich finden.
ZUSATZFRAGE WARWEG:
Meine Frage war, auf welcher konkreten völkerrechtlichen Grundlage diese Sanktionen beruhen. Denn Sanktionen sind – verbessern Sie mich, wenn ich falschliege – völkerrechtlich nur dann legitim, wenn sie von den UN ausgesprochen werden.
ADEBAHR:
Die Europäische Union hat Sanktionsregime zu ganz verschiedenen Themen. Sie hat auch ein eigenes Menschenrechtssanktionsregime, das jetzt geschaffen wurde. Insofern bewegt sich die EU in ihren eigenen Sanktionsregimen, die sie macht und die aus unserer Sicht natürlich nicht völkerrechtswidrig sind.
Diese Sanktionen, da haben Sie einen Punkt, überschneiden sich sehr oft mit denen der VN [gemeint ist die UNO; Anm. d. Red.]. Denn die Interessen und die Ansichten sind sehr oft die gleichen. Aber trotzdem sind das zwei unterschiedliche Sanktionsmechanismen und -regime, jenes der EU und jenes der Vereinten Nationen.
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