Wegen Bedrohung von Polizistin: Nürnberger Aktivist zu über einem Jahr Gefängnis verurteilt

Ein bayerisches Gericht hat einen Aktivisten zu über einem Jahr Gefängnis verurteilt. Sein Anwalt sowie mehrere linke zivilgesellschaftliche Organisationen können dies nicht nachvollziehen: Es gehe lediglich um eine Beleidigung,

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat einen linken Aktivsten zu einem Jahr und zwei Monaten Gefängnisstrafe verurteilt, da er eine Polizistin bedroht und als "Bullenschlampe" beleidigt haben soll, wie die linke Zeitung Junge Welt berichtet hatte. Eine zweite angeklagte Person wurde zu zehn Monaten auf Bewährung sowie einer Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro verurteilt. In beiden Fällen handelte es sich um ein Berufungsverfahren.

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Verschiedene linke Gruppen hatten sich im Vorfeld mit den Angeklagten digital solidarisiert. Die kritisierten, dass das Urteil überzogen sei. Linke zivilgesellschaftliche Organisation wie die Rote Hilfe und der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein schlossen sich der Kritik an.

Im Verfahren wurde ein Vorfall behandelt, der Ende Juni 2019 auf dem Nürnberger Jamnitzerplatz stattgefunden hatte. Auf dem stark von Jugendlichen frequentierten Platz kam es vor dem linken Szenelokal "Schwarze Katze" zu einer Konfrontation zwischen etwa 40 bis 60 Personen und einer Gruppe von Polizisten, bei der die Polizei zum Rückzug gezwungen wurde.

Im Anschluss an diese Auseinandersetzung nahm die Polizei einige mutmaßlich an der Konfrontation beteiligte Personen fest, darunter einen inzwischen 52-jährigen Mann, den die Polizei als Rädelsführer einstuft, sowie einen 33-jährigen Studenten, der sich mit einer Holzlatte einer Polizistin angenähert und sie als "Bullenschlampe" beschimpft haben soll. 

In erster Instanz hatte das Amtsgericht Nürnberg beide im Oktober 2020 wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte beide zu über einjährigen Haftstrafen verurteilt.

Der Anwalt des Studenten kritisierte gegenüber der Jungen Welt das Strafmaß:

"Es geht hier nur um Verbalinjurien, es gab nicht mal einen Schubser."

Der einzige Zeuge für die Anschuldigungen gegen seinen Mandanten sei eine Polizistin gewesen. Es sei bei der Identifizierung seines Mandanten zu Verstößen gegen gültige Richtlinien gekommen. Der Anwalt kritisierte, dass das Urteil politische Motive habe. Der Staat wolle Flagge zeigen.

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