Deutschland

Ethikrat gegen Aufhebung von Beschränkungen nur für Geimpfte

Der Deutsche Ethikrat, der eine beratende Funktion hat und Vorschläge macht, hält es für falsch, die Corona-Einschränkungen für Geimpfte früher zu beenden. Auch Geimpften kann man weiterhin zumuten, Maske zu tragen oder Abstand zu halten, wenn das notwendig ist.

Erst müsse ohnehin geklärt werden, ob von geimpften Menschen weiterhin eine Ansteckungsgefahr ausgehe oder nicht, sagte die Vorsitzende des Ethikrates, Alena Buyx, am Donnerstag in Berlin. Eine vorherige individuelle Rücknahme der Maßnahmen nur für Geimpfte wäre auch mit Blick auf die allgemeine Akzeptanz der Corona-Maßnahmen nicht richtig.

Das Befolgen von Regelungen wie Maske-Tragen oder Abstand halten könne man auch Geimpften weiterhin zumuten, wenn das notwendig sei, hält der Rat in seiner Empfehlung "Besondere Regeln für Geimpfte?" fest. Ratsmitglied Sigrid Graumann sagte, es sei beispielsweise in der U-Bahn "nicht zumutbar, dass jemand kontrolliert, wer einen Impfpass dabei hat und wer nicht". Wenn viele U-Bahn-Fahrer ohne Maske unterwegs wären, sei zu befürchten, dass auch die Bereitschaft der anderen Fahrgäste, sich an die Vorschrift zu halten, sinke.

Auf die Frage, ob man von "Privilegien" für geimpfte Menschen sprechen solle, sagte Buyx: "Ich würde mich freuen, wenn man den Begriff nicht mehr benutzen würde." Er sei unpräzise und sorge für eine unnötige Verschärfung der öffentlichen Debatte.

Der Ethikrat plädierte zudem dafür, die zum Schutz vor COVID-19-Erkrankung extremen Kontaktbeschränkungen in Heimen für Senioren, Behinderte oder chronisch Kranke nach der Impfung aufzuheben. Der Verzicht auf gemeinsame Mahlzeiten und andere Isolationsmaßnahmen, die Depressionen und ein rasches Voranschreiten von Demenz begünstigen könnten, sei hier "nur zu rechtfertigen, solange die in solchen Einrichtungen Lebenden noch nicht geimpft sind".

Hier gehe es nicht um Sonderrechte, sondern um "die Rücknahme von der Benachteiligung", betonte Graumann. In den Einrichtungen zum Schutz der Menschen, die nicht geimpft werden könnten oder nicht geimpft werden wollten, weiter alle Maßnahmen aufrechtzuerhalten, wäre nicht mehr angemessen. Die nicht geimpften Bewohner müssten dann mit anderen Maßnahmen wie Schnelltests, FFP2-Masken und Schutzkleidung für Pflegekräfte geschützt werden.

Der Rat betonte, es müsse zwischen staatlichen Maßnahmen und Vorgaben von Unternehmen unterschieden werden. Private Anbieter hätten zwar grundsätzlich Vertragsfreiheit. Wenn es um die "gleichberechtigte Teilhabe am Leben" gehe, sollte es jedoch aus Sicht des Rates keine Ungleichbehandlung geben. Wenn aber beispielsweise nach einer generellen Wiedereröffnung von Konzerthallen ein Veranstalter entscheiden sollte, nur Geimpften den Zugang zu erlauben, so wäre dies durchaus möglich. Buyx betonte: 

"Daraus ergibt sich aber keine Impfpflicht durch die Hintertür."

Schließlich wäre es etwa denkbar, Tests als Alternative anzubieten.

Eine bevorzugte Impfung von Profisportlern, die an den Olympischen Spielen oder anderen internationalen Meisterschaften teilnehmen, lehnte das Gremium ab. Die Vorsitzende des Ethikrates erklärte: 

"Profisportler haben aus sich selbst heraus im Vergleich zu den Hochrisikogruppen deutlich geringere Risiken und setzen sich selbst auch nicht für andere Risiken aus. Deswegen würde ich sagen, dass Profisportler nicht unter diese Priorisierungsregeln fallen und man da nicht eine Art von Sonderausnahme machen sollte."

Für die Priorisierung sollen diejenigen bevorzugt geimpft werden, die besonders gefährdet sind, besonders hohe Risiken haben, sich aber auch selbst besonderen Risiken für die Gesellschaft aussetzen. "Deswegen gibt es aus unserer Sicht keinen ethischen Grund, Gruppen, die nicht darunter fallen, zu bevorzugen", sage Buyx in Bezug auf den Profisport.

Der Ethikrat ist ein Gremium, das mit seinen Stellungnahmen Orientierung für Politik und Gesellschaft geben soll. Seine Mitglieder werden vom Bundestagspräsidenten ernannt.

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(dpa/rt)

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