Deutschland

Urteil des Bundesgerichtshofs: Keine Immunität ausländischer Funktionsträger bei Kriegsverbrechen

Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs dürfen ausländische Funktionsträger mit Bezug zu Deutschland, die sich Kriegsverbrechen schuldig gemacht haben sollen, von deutschen Ermittlern verfolgt und vor deutsche Gerichte gestellt werden. Eine Immunität genießen sie nicht. 
Urteil des Bundesgerichtshofs: Keine Immunität ausländischer Funktionsträger bei KriegsverbrechenQuelle: www.globallookpress.com © Saifurahman Safi

Ein Richter des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe kam am Donnerstag in einem Grundsatzurteil zu dem Ergebnis, dass Deutschland kein Zufluchtsort für Menschen sein dürfe, die sich schwerer Verbrechen schuldig gemacht haben. Oberstaatsanwalt Christoph Barthe begrüßte die Entscheidung, die die "bisherige Praxis der Bundesanwaltschaft, auch ausländische staatliche Funktionsträger wegen schwerster Völkerstraftaten vor deutschen Gerichten zur Rechenschaft zu ziehen", bestätigte. 

Bei der Ahndung von Kriegsverbrechen stützen sich deutsche Ermittler auf das Weltrechtsprinzip. Dieses basiert auf dem Völkerstrafgesetzbuch. Haben Opfer oder Täter einen Bezug zu Deutschland, etwa weil sie in das Land geflohen sind, ist eine strafrechtliche Verfolgung möglich.

Im Zentrum der Diskussion stand etwa der Fall eines Oberleutnants der afghanischen Armee. Dieser war im Herbst 2018 in München festgenommen worden. 

Das Oberlandesgericht in München hatte ihn im Juli 2019 zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe wegen Körperverletzung verurteilt. Er soll Taliban-Kämpfer in Gefangenschaft geschlagen und ihnen Stromschläge beim Verhör angedroht haben. Die Leiche eines Taliban-Kommandanten wurde von ihm zur Abschreckung öffentlich zur Schau gestellt.

Der Oberleutnant war zur Tatzeit 21 Jahre alt. Die Generalbundesanwaltschaft hatte Revision beim Oberlandesgericht eingelegt. Ziel der Generalbundesanwaltschaft war es, den Mann wegen der Misshandlungen und Folter nach dem Völkerstrafgesetzbuch zu behandeln. Dies veranlasste den Bundesgerichtshof, in einem Grundsatzurteil festzustellen, ob der Mann vor deutschen Gerichten Immunität für seine Taten als afghanischer Offizier besitzt. Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs soll er nun der Kriegsverbrechen für schuldig befunden werden. Es wird eine neue Einzelstrafe für seine Taten und eine neue Gesamtstrafe gebildet. 

In einer Pressemitteilung des Oberlandesgerichts vom Donnerstag hieß es: 

"Die Entscheidung bedeutet über den Einzelfall hinaus, dass die Verfolgung von Verstößen gegen das Völkerstrafgesetzbuch durch deutsche Behörden und Gerichte in Fällen wie dem vorliegenden weiterhin rechtlich möglich ist."

Grundsatzurteil ermöglicht Strafverfolgung von syrischen Funktionsträgern  

Das Grundsatzurteil erlaubt es außerdem, den Strafprozess gegen zwei ehemalige syrische Geheimdienstmitarbeiter, Anwar R. und Eyad A., in Karlsruhe weiterzuführen. In Deutschland wurden sie von mutmaßlichen Opfern identifiziert und angeklagt. 

Die Menschenrechtsorganisation "Europan Center for Constitutional and Human Rights" (ECCHR) begrüßte die Entscheidung des Oberlandesgerichts: 

"Mit Eyad A. könnte erstmals ein ehemaliges Mitglied des Geheimdienstapparats der syrischen Assad-Regierung wegen Folter als Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt werden.

Es handelt sich um den ersten Strafprozess wegen mutmaßlicher Staatsfolter in Syrien. Ein Urteil wird Ende Februar erwartet. 

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