"Gipfel des Schwachsinns" – Interview mit Skiliftbetreiber, der trotz Lockdown öffnen will

Der Betreiber eines Skilifts, Rudi Holzberger aus dem Allgäu, hat die Nase voll. Während nur wenige Meter entfernt in Baden-Württemberg die Lifte weiter benutzt werden, muss er in Bayern schließen. Im Interview mit RT DE erklärt Holzberger, wie er dagegen vorgehen will.

Das Vorgehen der Behörden sei willkürlich, sagt Holzberger. Bayern befindet sich im Lockdown, deshalb müssen auch Skilifte geschlossen bleiben. Doch nur wenige Meter weiter – in Baden-Württemberg – werden Skilifte weiter stundenweise vermietet. Das Problem: Im Gegensatz zu Baden-Württemberg gelten Skilifte in Bayern als Seilbahnen – und die müssen eben schließen. Holzberger will den Betrieb jedoch wieder aufnehmen – gegen den Widerstand der bayerischen Behörden.

Bei Verstößen gegen die Schließung sind Geldbußen bis zu 25.000 Euro möglich. Das zuständige Landratsamt Oberallgäu erklärte zu den Vorwürfen Holzberges lediglich, dass das Landratsamt – sollte ein Gericht die entsprechende Regelung in der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beanstanden und den Betrieb zulassen – die Entscheidung kurzfristig daraufhin prüfen werde, ob Auswirkungen auch auf andere Seilbahnbetriebe bestehen würden.

Der aufgebrachte Skiliftbetreiber hatte extra bei einem Rechtsanwaltsbüro ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das zu dem Schluss kam, man dürfe ihm den Betrieb seines Skiliftes nicht untersagen, erklärte Holzberger. In dem Gutachten, das RT DE vorliegt, stellen die Anwälte unter anderem fest, dass die aktualisierte bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (IfSMV) zwar vorsehe, dass "der Betrieb von Seilbahnen, der Fluss- und Seenschifffahrt im Ausflugsverkehr sowie von touristischen Bahnen und Flusskreuzfahrten untersagt ist", der Wortlaut dieser Regelung betreffe jedoch nicht den Betrieb von Schleppliften. Schlepplifte seien zwar auch Seilbahnen. Sie dienten jedoch nicht dem Ausflugsverkehr, sondern ausschließlich der sportlichen Betätigung. Diese jedoch sei gemäß § 10 IfSMV eben zulässig, so die Anwälte in ihrem Gutachten.

Das Gutachten habe er an das bayerische Gesundheitsministerium geschickt, welches für das geltende Verbot für Skilifte zuständig sei. Holzberger möchte wieder öffnen und seine Piste sowie die Schlepplifte in den kommenden Tagen wieder stündlich an Familien vermieten. Er habe das auch schon zuvor getan, doch der Landkreis Oberallgäu habe ihm das untersagt. Der Hang Holzbergers befindet sich direkt an der Grenze zu Baden-Württemberg. Die Piste sei klar abgetrennt für die Rodler auf der einen Seite und für Skifahrer auf der anderen Seite. Ein Kontakt sei nicht möglich, fahren dürfe immer nur ein Haushalt sowie eine weitere Person, so Holzberger. Alles sei im Rahmen der geltenden Corona-Regeln gestaltet.

Zudem habe er in ein Hygiene-Konzept investiert. Sollte das Verbot weiter gelten, entgingen ihm Einnahmen. Deswegen prüfe er auch Regressansprüche gegen das Land Bayern. Das Vorgehen in Bayern komme ihm zunehmend willkürlich vor und sei "der Gipfel des Schwachsinns". Ein Sprecher des Gesundheitsministeriums teilte am Dienstag mit, sie hätten die Regierung von Schwaben als zuständige Aufsichtsbehörde gebeten, den Fall zu prüfen. Holzberger will nun noch bis Freitag warten – und dann per Einstweiliger Verfügung öffnen.

Update: In einem am Mittwoch verfassten Schreiben an Holzbergers Rechtsanwalt, das RT DE vorliegt, bekräftigt das Landratsamt Oberallgäu, dass es den Betrieb des Schlepplifts "derzeit für unzulässig" hält. "Dies gilt für alle von Ihnen genannten Nutzungsarten- und Zwecke", heißt es darin.   

Mehr zum ThemaFür Personen, die von der Maskenpflicht befreit sind: Schweizer Skigebiet bietet Armbinden an