Ex-Verfassungschef Maaßen: Ein Diener zweier Herren?
Während die AfD in Brandenburg, Thüringen und nun auch in Sachsen-Anhalt von Verfassungsschützern als Verdachtsfall eingestuft wurde, kämpft eine Kölner Kanzlei weiter um den guten Ruf dieser Partei. Die AfD klagt dort vor dem Verwaltungsgericht gegen das gleichfalls dort ansässige Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). Laut dpa habe die Partei dort zwei Klagen sowie zwei Eilanträge eingereicht.
Es solle damit verhindert werden, dass die AfD in Nordrhein-Westfalen (NRW) ebenfalls zum Verdachtsfall und damit zu einem Fall für den Verfassungsschutz wird. Pikant an den Details ist: Die Kölner Kanzlei Höcker vertritt diese Partei bei Klagen und Eilanträgen; in anderen Fällen auch bei Klagen gegen Journalisten. Auch Hans-Georg Maaßen arbeitete seit Oktober 2019 bei der Kanzlei als Berater – nach seiner Tätigkeit als oberster Geheimdienstler. Warum er jetzt geht, sagt er nicht.
Nach mehr als einem Jahr zieht sich der ehemalige Verfassungsschutzchef aus seiner genehmigten Nebentätigkeit nun zurück. Rechtlich ist dagegen schwer etwas einzuwenden, zumal Maaßen für die Kanzlei als beratender Experte, als sogenannter "Of Counsel" tätig war. Er hatte nach seiner Versetzung in den einstweiligen Ruhestand in dem auf Presserecht spezialisierten Büro als nichtangestellter Berater das Geschäftsfeld "öffentliches Äußerungsrecht" abgedeckt. Diesbezüglich vertritt die Kanzlei jene, die sich von rechtswidriger Berichterstattung betroffen sehen.
Maaßen selbst hatte im November 2018 sein Amt als Verfassungsschutzpräsident verlassen müssen, nachdem er zuvor "linksradikale Kräfte in der SPD" verortet hatte. Darüber hinaus hatte er auch die Bundesregierung bezichtigt, ungeprüft Falschinformationen zu verbreiten. Das war das Ende seiner Amtskarriere. Dann wurde er für die Kanzlei nicht nur zum "Experten im Bereich der inneren Sicherheit und der geheimen Nachrichtendienste, sondern auch ein ausgewiesener Fachmann im öffentlichen Recht und in der politischen Kommunikation", wie die Kanzlei selbst bekanntgab. Nun zog er sich auch aus dieser Tätigkeit zurück.
Das Gesetz untersagt einem Anwalt, tätig zu werden, wenn er bereits in derselben Rechtssache befasst war, sei es als Anwalt, Richter oder Angehöriger des öffentlichen Dienstes.
Auch im Beamtenrecht gilt dieser Rechtsgedanke als bindend, um in einer Ruhestandstätigkeit nicht dienstliche Geheimnisse zu verraten.
Die Kanzlei Höcker hatte die AfD bereits vertreten, als Maaßen noch im Amt war.Die Kanzlei Höcker betonte, Maaßen wäre auf eigenen Wunsch "persönlich jedoch nicht befasst mit Mandaten der Linken, der Grünen, der AfD oder von Beobachtungsobjekten des Verfassungsschutzes" gewesen.
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