Deutschland

Bundesjustizministerin für zügige "Rücknahme von Grundrechtsbeschränkungen" für Geimpfte

Geht es nach der Bundesjustizministerin, werden die Einschränkungen für geimpfte Personen bald fallen gelassen. Dies gelte, "wenn sicher feststeht, dass von Geimpften keine Gefahr ausgeht". Das seien allerdings keine Privilegien, sondern "die Rücknahme von Grundrechtsbeschränkungen".
Bundesjustizministerin für zügige "Rücknahme von Grundrechtsbeschränkungen" für GeimpfteQuelle: www.globallookpress.com © Kay Nietfeld / dpa

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) möchte gegen das Coronavirus geimpften Personen möglichst zügig ihre Grundrechte zurückgeben. Sie knüpft damit an die politische Debatte um Privilegien für Geimpfte an, die Außenminister Heiko Maas (SPD) am vergangenen Wochenende mit seinen Aussagen angefeuert hat.

Im Interview mit dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) betonte Lambrecht, es gehe "nicht um Privilegien, sondern um die Rücknahme von Grundrechtsbeschränkungen":

"Nicht die Ausübung von Grundrechten bedarf der Rechtfertigung, sondern die Einschränkung der Grundrechte durch den Staat."

Deswegen müssten die Einschränkungen der Grundrechte möglichst zügig zurückgenommen werden. Zudem bestehe eine Notwendigkeit, diese Grundrechtseingriffe zu begründen.

"Wenn sicher feststeht, dass von Geimpften keine Gefahr für andere ausgeht, fällt ein wichtiges Begründungselement für den Grundrechtseingriff weg. […] Solange nicht wissenschaftlich sicher belegt ist, dass die Impfung auch vor einer Weitergabe des Virus schützt, kommt eine unterschiedliche Behandlung von Geimpften gegenüber Nicht-Geimpften nicht infrage."

Außenminister Maas hatte am vergangenen Wochenende die Debatte um Privilegien für geimpfte Personen neu eröffnet. Gegenüber der Bild am Sonntag sagte er: "Geimpfte sollten wieder ihre Grundrechte ausüben dürfen." Er betonte, dass die Betreiber von derzeit geschlossenen Restaurants, Kinos, Theatern oder Museen ein Recht darauf hätten, ihre Betriebe wieder zu betreiben, wenn es dafür eine Möglichkeit gebe. Daraus resultierende "Ungleichheiten" hält er für "verfassungsrechtlich vertretbar".

Maas wurde für seine Aussagen innerhalb der Großen Koalition kritisiert. Innenminister Horst Seehofer (CSU) und Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sprachen sich gegen eine Sonderbehandlung von Geimpften aus. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hält die ganze Debatte für verfrüht:

"Wir wissen nicht, ob der Geimpfte andere anstecken kann. So lange stellt sich die Frage von Privilegien überhaupt nicht."

Offen bleibt hingegen, ob es im privatwirtschaftlichen Rahmen solche Privilegien geben könne und wie politisch damit umgegangen wird. Justizministerin Lambrecht betonte, dass Unternehmen eine "Privatautonomie" besäßen und "im Grundsatz selbst bestimmen, mit wem sie Geschäfte machen möchten":

"Wenn zum Beispiel die Restaurants wieder öffnen dürfen und ein Restaurantinhaber dann ein Angebot nur für Geimpfte machen möchte, wird man ihm dies nach geltender Rechtslage schwerlich untersagen können."

Lambrecht sieht dabei keinen politischen Handlungsbedarf, da es sich "nur über einen relativ kurzen Übergangszeitraum" handele. Anfangs werde es nicht genügend geimpfte Personen geben, dass sich solche Unterscheidungen für die Wirtschaft lohnen würden. Und je weiter die Impfungen voranschritten, desto eher würden alle Bürger zur Normalität zurückkehren.

Ohne konkret zu werden, empfahl die Bundesjustizministerin, "die Dinge differenzierter zu betrachten, als dies in der bisherigen Diskussion häufig geschehen" sei. Es sei eine "Vielzahl von Fallkonstellationen" denkbar. Aktuell sei jedoch die COVID-19-Pandemie in einer "besonders kritischen Phase". Daher müsse man Grundrechte einschränken, um die Verbreitung des Virus zu verhindern und Leben und Gesundheit zu schützen.

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