Steuergeschenke für das Homeoffice in Aussicht
Im stillen Kämmerlein planen Finanzexperten der Bundesregierung ein 11,7-Mrd-Geschenk für alle Menschen im Homeoffice. Konkret geht es um Steuererleichterungen und bessere Abschreibungsmöglichkeiten. Das Beschlusspapier von Bund und Ländern trägt den Titel: "Zur weiteren Stimulierung der Wirtschaft und zur Förderung der Digitalisierung". Beschlossen wurde das von der Bundesregierung und den Ministerpräsidenten auf ihrem Corona-Gipfel als eine Sofort-Abschreibung für digitale Wirtschaftsgüter rückwirkend zum 1. Januar 2021. Von dieser Maßnahme sollten alle profitieren, die derzeit ins Homeoffice geschickt wurden.
In der Tat handelt es sich bei genauerer Betrachtung um eine erhebliche Entlastung, bei denen Kosten von Computerhardware wie Drucker, Scannern und Bildschirme genauso berücksichtigt werden, wie auch Software und Mobiltelefone oder Smartphones.
Für diese "digitalen Wirtschaftsgüter" soll künftig eine Nutzungsdauer von einem Jahr angenommen werden. Bisher galten pauschal vier Jahre Mindestnutzungsdauer.
In dem aktuellen Papier heißt es dazu: "Damit unterliegen diese Wirtschaftsgüter nicht mehr der Abschreibung." Die Kosten können vielmehr in voller Höhe im Jahr der Anschaffung oder Herstellung steuerlich berücksichtigt werden.
Begründet wurde die Festlegung insbesondere der einjährigen Nutzungsdauer mit dem raschen technischen Fortschritt. In Pandemie-Zeiten mit stark zunehmender Tätigkeit im Homeoffice, aber auch generell mit der zunehmenden Digitalisierung des Wirtschaftslebens, kann so künftig schnell ein ordentlicher Betrag zusammenkommen.
Die erste Hochrechnung für die kommenden Jahre zwischen 2022 und 2026 liefert das Bundesfinanzministerium auch gleich mit. Es entstünden etwa für die Steuerzahler im Homeoffice Entlastungen in Höhe von insgesamt 11,7 Milliarden Euro. Während es im Jahr 2022 nur zu Steuerausfällen in Höhe von 390 Millionen Euro kommen könne, würden es allein 2023 rund 4,6 Milliarden und 2024 rund 3,9 Milliarden Euro werden, so laut Hochrechnung.
Die neuen Abschreibungen sollen auch deren praktische Handhabung im Rahmen der Bilanzierung von Hard- und Softwarebeschaffungen erleichtern. Abgrenzungsschwierigkeiten sollen vermieden werden. Für die Entlastung ist dann kein eigenes Gesetz mehr notwendig.
Die neue Regelung soll durch ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums in Kraft treten. Wann genau ist momentan allerdings noch unbekannt.
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