Deutschland

Arbeitsminister Heil kündigt Kontrollen der Homeoffice-Verordnung an

Mit den Lockdown-Verschärfungen tritt auch eine Homeoffice-Verordnung in Kraft. Unternehmen werden verpflichtet, ihre Mitarbeiter ins Homeoffice zu schicken … "überall dort, wo es geht". Damit das eingehalten wird, plant Heil auch Kontrollbesuche bei Unternehmen.
Arbeitsminister Heil kündigt Kontrollen der Homeoffice-Verordnung anQuelle: www.globallookpress.com © Bernd von Jutrczenka / dpa

Am 19. Januar einigten sich Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Bundesländer auf eine Verschärfung des Lockdowns. Damit tritt auch eine Verordnung des Arbeitsministeriums in Kraft, nach der die Unternehmen aufgefordert werden, "Homeoffice-Möglichkeiten massiv zu nutzen". Arbeitgeber müssten ihren Beschäftigten künftig das Arbeiten im Homeoffice überall dort ermöglichen, wo es die Tätigkeiten zulassen. Dadurch sollen nach Vorstellung der Bund-Länder-Beratung Kontakte am Arbeitsort und auf dem Weg zur Arbeit reduziert werden. Ein entsprechender Verordnungsentwurf vom Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) liegt bereits vor. Er ist vorerst befristet bis zum 15. März.

Die "Corona-Arbeitsschutzverordnung" sieht daneben auch eine Begrenzung der Beschäftigtenzahl in geschlossenen Räumen vor und eine Vorgabe für Arbeitgeber, entweder "medizinische Gesichtsmasken", "FFP2-Masken" oder "vergleichbare Atemschutzmasken" zur Verfügung zu stellen, oder – wenn das nicht möglich ist – notwendige Abstände zu gewährleisten.

Heil warnt bei Bild Live die Unternehmen davor, die Möglichkeit zum Homeoffice willkürlich abzusagen und kündigt Kontrollen an:

"Sie müssen klar sagen, wo es geht – und auch, wo es nicht geht. Wo es möglich ist, sollen sie es ermöglichen, und das wird im Zweifelsfall auch von Arbeitsschutzbehörden überprüft."

Auch die Beschäftigten ermahnt Heil:

"Von den Beschäftigten erwarten wir, dass sie das in Anspruch nehmen. Es geht darum, soziale Kontakte zu reduzieren, am Arbeitsplatz und auch im öffentlichen Personennahverkehr."

Rückendeckung bekommt Heil vom Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU), der die Bund-Länder-Beschlüsse verteidigt und auch Kontrollen als notwendig darstellt:

"Es ist eine Regelung, die wir mit Augenmaß gemacht haben, und ich gehe davon aus, sie wird auch mit Augenmaß umgesetzt."

Es solle aber Rücksicht genommen werden auf die "betriebswirtschaftliche Situation eines Unternehmens". Man wolle mit "Flexibilität" vorgehen, wenn etwa kleinere Unternehmen Schwierigkeiten hätten, Computer für die Mitarbeiter im Homeoffice anzuschaffen. Außerdem gebe es Berufe, für die die Homeoffice-Verordnung nicht gelte, wie Krankenpfleger oder Busfahrer. Grundsätzlich müsse aber gelten "überall dort Homeoffice, wo es geht".

Katja Kipping, Co-Vorsitzende der Partei Die Linke begrüßte die beschlossenen Homeoffice-Regelungen, kritisiert aber, dass diese erst so spät erfolgt sind:

"Monatelang hat die Bundesregierung die Last des Infektionsschutzes fast komplett auf den Privathaushalten abgeladen. Nun endlich zeigt sie Einsicht und nimmt einige Forderungen der Linken im Sinne eines solidarischen Lockdowns in Angriff. Das ist überfällig. Die monatelange Weigerung der Regierung, auch die Großen, die Arbeitgeberseite verbindlich für den Infektionsschutz in die Pflicht zu nehmen, ist mitverantwortlich dafür, dass sich der Lockdown für Privathaushalte noch länger hinziehen wird. Hätte die Regierung früher verbindlich den Infektionsschutz für die Arbeitswelt in Angriff genommen, könnte der Lockdown insgesamt kürzer ausfallen."

Mehr zum Thema - SPD-Minister lehnen bedingungsloses Grundeinkommen ab

(rt/dpa)

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.