35 Prozent: Berliner Senat plant Quote für Menschen mit Migrationshintergrund
Der rot-rot-grüne Berliner Senat plant die Einführung einer Quote für die Einstellung von Menschen mit Migrationshintergrund für die Verwaltung. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Senatsverwaltung für Inneres liege bereits vor, wie mehrere Medien berichten. Demnach handele es sich hier um eine "weiche" Quote in dem Sinne, dass sie sich am jeweiligen Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund an der Bevölkerung orientiere. Dieser betrage aktuell 35 Prozent. Die Quote könne dann je nach Entwicklung flexibel nach oben oder unten angepasst werden. Die Senatorin für Arbeit, Integration und Soziales, Elke Breitenbach (Linke), sagte dem Tagesspiegel:
"Wir haben den Anspruch, dass alle Menschen in dieser Stadt die gleichen Chancen haben. Strukturelle Diskriminierung nehmen wir nicht hin. (…) Festgelegte Regeln und eine klare Förderung in Form einer Quote sind nötig, damit mehr Menschen mit Migrationsgeschichte in der Verwaltung eingestellt werden."
Deshalb müsse das Partizipations- und Integrationsgesetz auf "Grundlage der Erfahrungen in den vergangenen zehn Jahren" reformiert werden, so Breitenbach weiter. Dabei soll die Quote nicht nur in der Landesverwaltung selbst mit all ihren Behörden Anwendung finden. Auch für landeseigene Unternehmen wie etwa die Berliner Stadtreinigung oder das Nahverkehrsunternehmen BVG sowie für Stiftungen, Staatsanwaltschaften und die Gerichte soll es gelten. Der bisherige Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund in der Verwaltung betrage zwölf Prozent. Ohne direkte Auswirkungen bliebe das Vorhaben jedoch für die Polizei. Dort liege der entsprechende Anteil bereits bei 38 Prozent.
In der Praxis käme dann zu den bisherigen beiden positiven Einstellungsmerkmalen "weiblich" und "schwerbehindert" dann also auch "mit Migrationshintergrund" hinzu. Das Merkmal ist so definiert, dass jemand selbst oder mindestens ein Elternteil nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren wurde. Die beabsichtigte Regelung ist bislang einzigartig in Deutschland. Die Integrationsbeauftragte des Landes Berlin Katarina Niewiedzial sieht die geplante Quote aber juristisch durch deutsche und europäische Antidiskriminierungsgesetzgebung gedeckt. Dem Tagesspiegel sagte sie:
"Für unterrepräsentierte Gruppen dürfen positive Maßnahmen ergriffen werden, um sie zu fördern."
Man wolle in dem Gesetz den "aktuellen gesellschaftlichen Diskurs aufgreifen", so Niewiedzial weiter. Dabei wünscht sich die Integrationsbeauftragte einen "Paradigmenwechsel in den Begrifflichkeiten". So komme etwa das Wort "Integration" im Gesetzentwurf nicht vor, da es "nicht mehr zeitgemäß" sei. Sie spreche dagegen lieber von "Migrationsgesellschaft". Die Verabschiedung des Gesetzes ist noch vor der Wahl des Abgeordnetenhauses im September angedacht.
Doch nicht alle sind über die Senatspläne erfreut. Die AfD bezeichnete die geplante Regelung als "verfassungswidrig" und kündigte bereits an, im Falle einer Beschlussfassung dagegen juristisch vorzugehen. AfD-Rechtsexperte Marc Vallendar wies die Pläne energisch zurück und äußerte sich in einer Pressemitteilung so:
"Eine solche Quote ist eindeutig verfassungswidrig. Jeder Deutsche muss bei gleicher Qualifikation die gleiche Chance auf einen Job im öffentlichen Dienst haben. Die ursprüngliche Ethnie darf dabei keine Rolle spielen. Geborene Deutsche dürfen nicht ausgegrenzt werden. Hinzu kommt, dass ein Verfahren, wie der Senat es plant, eine gewaltige Bürokratiewelle nach sich ziehen würde. Das lehnen wir ab. Gegen ein solches Gesetz, sollte es wirklich kommen, werden wir auf jeden Fall klagen."
Mehr zum Thema - Paritätsgesetz gekippt – War's das? Hoffentlich!
Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.