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Teure Bewegungsfreiheit: Bayern zwingt Bürgern hohe Mehrkosten für FFP2-Masken auf

Zu wenige Gratis-Masken für Arme, Ignoranz gegenüber gesundheitlichen Risiken: Wer in Bayern ab Montag keine FFP2-Maske trägt, darf Bus, Bahn und Supermärkte nicht mehr betreten. Doch die muss man sich erst einmal leisten können.
Teure Bewegungsfreiheit: Bayern zwingt Bürgern hohe Mehrkosten für FFP2-Masken aufQuelle: www.globallookpress.com © Leif Piechowski via www.imago-im/www.imago-images.de

von Susan Bonath

Wer ab Montag in Bayern Bus und Bahn benutzen oder Lebensmittel einkaufen muss, ist verpflichtet, eine FFP2-Maske zu tragen. Ausgenommen sind nur unter 15-jährige Kinder und Jugendliche. Diese Pflicht, der weitere Bundesländer durchaus bald folgen könnten, geht richtig ins Geld. Wer die Maske täglich tragen muss, sollte mindestens 80 Euro Mehrkosten pro Monat und Person einplanen. Ohne höheres Einkommen ist das nicht zu stemmen. Zwar sollen besonders Bedürftige nun fünf Masken gratis erhalten. Diese reichen aber kaum für eine Woche. Sozialverbände kritisieren dieses Vorgehen.

Mindestens 80 Euro mehr pro Monat und Person

So befürwortet der VdK Bayern zwar eine solche Maßnahme "angesichts der hohen Erkrankungs- und Todeszahlen". Doch Menschen mit Grundsicherung, kleinen Einkommen und Renten könnten sich die Einwegprodukte schlicht nicht leisten, stellte dessen Landesvorsitzende Ulrike Mascher klar.

So enthielten die monatlichen Regelsätze für Hartz IV und Grundsicherung im Alter gerade einmal 17 Euro für die gesamte "Gesundheitspflege". Partner und Familienangehörige bekommen noch weniger. Lizenzierte FFP2-Masken kosteten aber in der Apotheke zwischen vier und sechs Euro pro Stück, so Mascher. Bei einem notwendigen Verbrauch von fünf Stück dieser Einwegutensilien pro Woche wären aber bei Nutzung der günstigsten Produkte mindestens 80 Euro Mehrkosten pro Person und Monat fällig, monierte sie.

Dem Druck des VdK und weiterer Sozialverbände gaben Bayerns Ministerpräsident Markus Söder und Gesundheitsminister Klaus Holetschek (beide CSU) nur halbherzig nach. Sie wollen nun doch 2,5 Millionen Masken für Bezieher von Hartz IV, Sozialhilfe, Wohngeld und Asylbewerberleistungen ordern. Das sind fünf Stück für jeden Betroffenen – ein Tropfen auf den heißen Stein.

Medizinische Standards ignoriert

Denn nach RKI-Vorgaben sollten FFP2-Masken "grundsätzlich nicht mehrfach verwendet" werden. Nach jeder Durchfeuchtung, mindestens täglich, seien sie zu entsorgen. Das Arbeitsrecht schreibe zudem eine Höchsttragedauer von 75 Minuten vor, denen eine halbe Stunde Pause folgen müsse, "um die Belastung durch den erhöhten Atemwiderstand zu minimieren", so das RKI. Weil man "gesundheitliche Auswirkungen nicht ausschließen" könne, sei zumindest für Beschäftigte eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung notwendig, informierte das RKI am 14. Januar.

Diverse Experten, unter anderem von der Fachhochschule Münster, wiegelten dagegen in den Medien ab. Im Bayerischen Rundfunk erklärten die Münsteraner Forscher, man könne Bakterienfilme zum Beispiel großteils abtöten, indem man die Masken erst an der Luft gut trockne, dann für eine Stunde in den 80 Grad heißen Backofen lege. Zugleich warnten sie aber: Diese Tipps seien "nur im Notfall für den Privatgebrauch" gedacht. Im beruflichen Umfeld sei dies nicht zulässig. Außerdem garantierten Hersteller die Filterwirkung der Masken nur für den ordnungsgemäßen Gebrauch. Ihre Tipps entsprächen dem nicht. Kurzum: Kippt jemand nach zweistündiger Bahnfahrt mit der Maske um, haftet niemand.

Die Bedürftigkeit definiert Bayerns Regierung nun mit Sozialleistungsbezug. Wer mit Hartz IV aufstockt, Sozialhilfe bezieht oder Wohngeld bekommt, soll fünf Masken erhalten. Wie es weitergeht, wenn diese verbraucht sind, steht in den Sternen. Und wer knapp über dieser niedrigen Einkommensgrenze liegt, muss selbst bezahlen. Ist das überhaupt rechtlich zulässig?

Bayerische Regierung fertigt anfragende Journalisten mit Standard-Papieren ab

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat sich damit wohl nicht näher auseinandergesetzt. Eine Pandemie rechtfertigt in dessen Augen offenbar alles. Die Frage der Autorin danach ließ es unbeantwortet. Auch sagte es nichts dazu, wie man für Nachschub für die Allerärmsten sorgen wolle und inwieweit man irgendeine medizinische Vorgabe bedacht habe.

Stattdessen reagierte das Ministerium mit einer offenkundigen Standardmail an "sehr geehrte Damen und Herren", die "eine Frage zur geplanten FFP2-Maskenpflicht gestellt" hatten. Im Anhang befand sich ein selbst erdachtes Frage-Antwort-Papier. Problem: Auf die Fragen der Autorin ging Ministeriumssprecher Thomas Körbel gar nicht weiter ein.

Aus dem Papier war dann auch nur zu erfahren, was Bayerns Regierung ohnehin bekannt gegeben hat. Demnach seien etwa Schwangere und sogar Geimpfte nicht von der Pflicht ausgenommen. Auch erwarte man keinerlei Engpässe an FFP2-Masken, da bayerische Firmen bereits auf Hochtouren produzierten. Man dürfe nur lizenzierte Produkte verwenden, diese nicht waschen und müsse sie täglich entsorgen. Ab der übernächsten Woche seien Bußgelder für alle fällig, die keine entsprechende Maske trügen.

Weitere Verschärfung der Maßnahmen bundesweit wahrscheinlich

Am Mittwoch hatte bereits Christina Göpner-Reinecke vom SPD-geführten Bundesarbeitsministerium auf der Bundespressekonferenz klargestellt: Einen Mehrbedarfszuschlag für Bezieher von Hartz IV und Sozialhilfe sowie Geringverdiener werde es auch bei einer FFP2-Maskenpflicht wie in Bayern nicht geben.

Dass diese Regelung möglicherweise früher oder später bundesweit ausgedehnt wird, davon kann man angesichts der Erfahrungen aus den vergangenen Monaten und der aktuellen Rhetorik mit einiger Sicherheit ausgehen. Bundeskanzlerin Angela Merkel dringt schon vehement auf weitere Verschärfungen des Lockdowns. Diese könnten Bund und Länder bereits am kommenden Dienstag bei einem Treffen beschließen. Kollateralschäden und grundlegende Freiheitsrechte interessieren offensichtlich nicht.

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