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Prozess zu Stuttgarter Krawallnacht: Zwei Männer wegen versuchten Totschlags angeklagt

Die ersten Urteile nach der Stuttgarter Krawallnacht sind gesprochen. Mehrere Schläger wurden verurteilt, auch Hehler sollen vor Gericht gestellt werden. Es wird nun erstmals auch wegen versuchten Totschlags verhandelt – der bislang schwerste Vorwurf zur Krawallnacht.
Prozess zu Stuttgarter Krawallnacht: Zwei Männer wegen versuchten Totschlags angeklagtQuelle: www.globallookpress.com © ARNULF HETTRICH/imago-images

Nach den ersten Urteilen wegen der Ausschreitungen in der Stuttgarter Innenstadt im Juni letzten Jahres wird von Mittwochmorgen an auch einer der gravierendsten Fälle aus der Krawallnacht vor Gericht verhandelt. Nach Angaben des Landgerichts müssen sich zwei junge Männer wegen versuchten Totschlags verantworten. Die damals 16 und 19 Jahre alten Angeklagten sollen einem am Boden liegenden Studenten gezielt gegen den Kopf getreten haben.

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Das damals 24-jährige Opfer soll sich nach Zeugenaussagen gegen die Randalierer gestellt und sie aufgefordert haben, keine Flaschen mehr zu werfen. Bei ihrem Angriff gegen den jungen Mann sollen sie nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft dessen Tod zumindest billigend in Kauf genommen haben. Außerdem wird ihnen Gewalt gegen Polizisten vorgeworfen. Die Jugendkammer plant mindestens acht Verhandlungstage bis Anfang März.

Die beiden Angeklagten gehören zu den bislang 128 Verdächtigen, die die Polizei nach den Ausschreitungen mit Plünderungen und Sachbeschädigungen in der Stuttgarter City ermitteln konnte. Viele von ihnen sitzen noch in Untersuchungshaft, gegen Dutzende andere wurde der Haftbefehl gegen Auflagen ausgesetzt. Laut Innenministerium wurden bislang 79 Haftbefehle im Verfahren erwirkt, davon sind derzeit noch 25 in Vollzug.

Anfang November hatte das Amtsgericht Stuttgart zwei junge Männer in den ersten beiden öffentlichen Prozessen wegen besonders schweren Landfriedensbruchs zu Jugendstrafen von jeweils zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Das Gericht befand sie schuldig, die Scheiben von Polizeiautos zerstört zu haben. Beide Anwälte legten dagegen Berufung ein. Die Urteile waren nur der Auftakt: Insgesamt erwartet das Amtsgericht bis zu einhundert Prozesse zur Krawallnacht.

Bei den Auseinandersetzungen in der Nacht vom 20. auf den 21. Juni 2020 hatten Dutzende vor allem junge Männer in der Stuttgarter Innenstadt randaliert. Es wurden zahlreiche Beamte verletzt und Schaufenster zerstört. Die Vorfälle sorgten weit über Stuttgart hinaus für Schlagzeilen und hitzige Debatten.

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(dpa/rt)

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