Deutschland

"Völlige Intransparenz": Große Verunsicherung bei Wirtschaftsverbänden über Corona-Hilfen

Wirtschaftsverbände haben massive Kritik an der schleppenden Umsetzung der Corona-Hilfen geäußert. Es gebe außerdem große Verunsicherung über die Bedingungen. Demnach müssen Betriebe neben einem Umsatzeinbruch nun auch einen Reinverlust vorweisen, um finanzielle Hilfe zu erhalten.
"Völlige Intransparenz": Große Verunsicherung bei Wirtschaftsverbänden über Corona-HilfenQuelle: Reuters © ANNEGRET HILSE

Wirtschaftsverbände haben scharfe Kritik an den Corona-Hilfen der Bundesregierung geäußert. Demnach sei die Umsetzung der Auszahlungen schleppend und zugleich an Bedingungen gebunden, die den Erhalt erschweren würden. Der Präsident des Verbands Familienunternehmer, Reinhold von Eben-Worlée, sprach am Dienstag von einem "Kommunikations-Wirrwarr". Es herrsche eine "völlige Intransparenz" beim Anmeldeverfahren und bei den Beihilfe-Bedingungen. So habe sich herausgestellt, dass die Betriebe neben einem Umsatzeinbruch nun auch noch einen Reinverlust vorweisen müssten, um finanzielle Unterstützung zu erhalten. 

Der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Freien Berufe, Peter Klotzki, sagte der Deutschen Presse-Agentur, eine auf "ungedeckte Fixkosten" beschränkende Regelung bei der Berechnung der Überbrückungshilfen sei erst nachträglich aufgenommen worden.

"Das ist kein lapidarer Haken, der im Kleingedruckten gesetzt wurde. Damit rutschen sicherlich etliche Anträge mindestens in die Grauzone, Rückzahlungen stehen zu befürchten. (...) Dabei brauchen doch gerade die in Existenznot geratenen Unternehmen Verlässlichkeit." 

Von Eben-Worlée sagte, im Ankündigen von Hilfen für die Wirtschaft seien Finanz- und Wirtschaftsminister immer schnell. "Beim Umsetzen hapert es bis heute gewaltig an den allermeisten Stellen", kritisierte dieser. Die Hilfen kämen zu spät, gar nicht oder in enttäuschender Höhe an.

Hintergrund der Kritik ist zum einen, dass sich die Auszahlung der Novemberhilfen für Firmen im Lockdown verzögert. Zum anderen wurden Regelungen bei der Überbrückungshilfe II vor dem Hintergrund des EU-Beihilferechts angepasst. Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums sind "ungedeckte Fixkosten" Voraussetzung für die Gewährung von Beihilfen – also für Kosten, die eine Firma nicht mit den noch vorhandenen Einnahmen decken kann. 

Eine Sprecherin des Ministeriums wies darauf hin, dass für die Überbrückungshilfe II Verlustmonate seit Beginn der COVID-19-Pandemie im März 2020 in Ansatz gebracht werden könnten – sofern in diesen ein Umsatzeinbruch von mehr als 30 Prozent ausgewiesen wurde. Gewinnmonate müssten nicht berücksichtigt werden. Das Ministerium geht davon aus, dass die Mehrzahl der Firmen, die Hilfen beantragen, auch Verluste gemacht haben.

Mehr zum Thema - Lockdown-Protest: Initiative #WirMachenAuf will der Politik noch eine letzte Chance geben

(dpa/RT)

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.