Auswärtiges Amt: Ende des Zweiten Weltkriegs brachte für viele nicht Freiheit, sondern Besatzung

Deutschland hatte sich am 16. Dezember bei der UN-Abstimmung über eine Resolution gegen Nazi-Glorifizierung und Rassismus enthalten. RT DE fragte auf der letzten Bundespressekonferenz vor Weihnachten nach den Gründen. Die nachgereichte Antwort liegt nun vor und hat es in sich.

130 UN-Mitgliedsstaaten stimmten auf der 75. Tagung der Generalversammlung für die Annahme des Resolutionsentwurfs "Zur Bekämpfung der Verherrlichung des Nationalsozialismus, des Neonazismus und anderer Praktiken, die zur Eskalation gegenwärtiger Formen des Rassismus, der Rassendiskriminierung, der Fremdenfeindlichkeit und der damit verbundenen Intoleranz beitragen". 

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Lediglich die USA und die Ukraine lehnten das Dokument ab. Deutschland und alle anderen EU-Staaten enthielten sich jedoch im Gegensatz zur Mehrheit der internationalen Staatengemeinschaft. RT-DE-Redakteur Florian Warweg wollte auf der Bundespressekonferenz am 21. Dezember von der Bundesregierung die Beweggründe für die Enthaltung Deutschlands ausgerechnet bei dieser Thematik erfahren. Doch die Sprecherin des Auswärtigen Amtes war – allem Anschein nach – weder über den Inhalt der betreffenden UN-Resolution informiert noch mit dem deutschen Abstimmungsverhalten vertraut:

"Darauf müsste ich Ihnen die Antwort nachreichen, Herr Warweg."

Diese Nachreichung des Auswärtigen Amtes liegt RT DE nun vor. 

"Lieber Herr Warweg, 

Sie hatten in der Regierungspressekonferenz vom 21.12. eine Frage mit Blick auf das deutsche Abstimmungsverhalten in den Vereinten Nationen gestellt, zu der wir Ihnen angekündigt hatten, die Antwort nachreichen zu wollen. Bei der Abstimmung über die Resolution, auf die Sie verweisen ('Combating glorification of Nazism, neo-Nazism and other practices that contribute to fuelling contemporary forms of racism, racial discrimination, xenophobie and related intolerance') hat sich die EU im November 2020 geschlossen enthalten und im Anschluss an die Abstimmung ihre Erwägungsgründe und das Abstimmungsverhalten mit einer sog. 'explanation of vote' öffentlich erläutert. Wir verweisen Sie deshalb an dieser Stelle auf die Ausführungen in der 'explanation of vote', die angehängt ist."

In der vom Auswärtigen Amt verwiesenen "Stimmerklärung der EU" werden zwei zentrale Punkte genannt, die zur Stimmenthaltung der EU und damit auch Deutschlands geführt hätten: 

1. "Für viele europäische Länder brachte das Ende des Zweiten Weltkriegs nicht Freiheit, sondern Besatzung und weitere Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Um alle Opfer der während und nach dem Zweiten Weltkrieg begangenen Verbrechen zu ehren, schlug die EU vor, Hinweise auf alle totalitären Bewegungen und Ideologien in die Resolution aufzunehmen, und wir bedauern, dass diese Vorschläge nicht aufgegriffen wurden."

2. "(...) eine einseitige Geschichtsinterpretation, wie z. B. falsche Bezüge auf nationale Befreiungsbewegungen, und könnte sogar als Versuch gesehen werden, den Ribbentrop-Molotow-Pakt [auch bekannt als Hitler-Stalin-Pakt] zu rechtfertigen."

Das Auswärtige Amt erklärt in der Nachreichung an RT DE unmissverständlich, dass die Stimmenthaltung der Bundesrepublik Deutschland auf den Argumentationslinien der "explanation of vote" beruht und die Bundesregierung vollumfänglich hinter dieser Argumentation steht. 

Deutschland begründet folglich seine Enthaltung bei einer UN-Resolution, die sich explizit gegen Nazismus und Rassismus richtet, unter anderem damit, dass die Resolution nicht auch kommunistische Bewegungen verurteilt, also genau diejenigen, die in vielen Ländern an vorderster Front gegen Naziterror und Besatzung gekämpft haben. Verwiesen sei beispielsweise auf den kommunistisch geprägten Widerstand im besetzten Frankreich und Griechenland, die jugoslawischen Partisanen unter Josip Broz Tito oder auch die entscheidende Rolle der Roten Armee bei der Niederschlagung des Hitlerfaschismus. 

Des Weiteren wird in der Erklärung behauptet, es gebe "falsche Bezüge auf nationale Befreiungsbewegungen", und dies käme einer Rechtfertigung des "Hitler-Stalin-Pakts" gleich. Doch liest man sich den von Russland eingebrachten UN-Resolutionstext durch, fällt auf, dass die von der EU vorgebrachte Kritik keinerlei reale Basis hat. Der von Deutschland und der EU kritisierte Passus lautet im Original: 

"Die Generalversammlung äußert tiefe Besorgnis über die Verherrlichung, in welcher Form auch immer, der Nazi-Bewegung, des Neonazismus und ehemaliger Mitglieder der Waffen-SS-Organisation, einschließlich durch die Errichtung von Denkmälern und Gedenkstätten, die Abhaltung öffentlicher Demonstrationen im Namen der Verherrlichung der Nazi-Vergangenheit, der Nazi-Bewegung und des Neonazismus, die Erklärung oder den Versuch, solche Mitglieder und diejenigen, die gegen die Anti-Hitler-Koalition gekämpft, mit der Nazi-Bewegung kollaboriert und Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen haben, zu Teilnehmern an nationalen Befreiungsbewegungen zu erklären, sowie durch die Umbenennung von Straßen, die sie verherrlichen; (...)"

Worin deutsche Diplomaten aus diesen Zeilen eine "Rechtfertigung" des "Hitler-Stalin-Paktes" interpretieren, bleibt wohl ihr Geheimnis. Diese Interpretationslogik konsequent angewandt, müsste in der EU-Erklärung zudem auch auf das Münchner Abkommen von 1938 zwischen Nazi-Deutschland, dem Vereinigten Königreich, Frankreich und Italien verwiesen werden. Es bleibt festzuhalten, dass die Stimmenthaltung Deutschlands wohl weniger durch den Inhalt bedingt war, sondern vielmehr durch den Verfasser und Einbringer der Resolution: die Russische Föderation. 

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Die Erklärung der EU zur Enthaltung bei der UN-Resolution im englischen Original: