Deutschland

Was ändert sich 2021? Kindergeld, Soli, Plastikverbot, Krankenversicherung & Kastration von Ferkeln

Wiedererhöhung der Mehrwertsteuer, höhere Heiz- und Benzinkosten und Krankenkassenbeiträge – 2021 kommen neue Kosten auf uns zu. Dafür plant die Bundesregierung Entlastungen z.B. durch höheren Mindestlohn, mehr Kindergeld und die Abschaffung des Solidaritätszuschlags.
Was ändert sich 2021? Kindergeld, Soli, Plastikverbot, Krankenversicherung & Kastration von FerkelnQuelle: www.globallookpress.com © Manfred Bail / imagebroker.com

Zum Jahreswechsel treten neue Gesetze und Regeln in Kraft – Änderungen bei Steuern, beim Kindergeld, bei der Krankenversicherung, beim Mindestlohn und in vielen anderen Bereichen. Die Tagesschau verspricht: "Die Bürger werden unterm Strich im kommenden Jahr etwas mehr im Geldbeutel haben." Die Welt dagegen schreibt: "Vieles wird wieder einmal teurer." RT DE listet die wichtigsten Veränderungen auf.

Mehrwertsteuer

Nachdem die Mehrwertsteuer im Juli 2020 von 19 auf 16 Prozent abgesenkt wurde – beim ermäßigten Steuersatz von sieben auf fünf Prozent –, um damit die Folgen der Corona-Krise aufzufangen, gelten zum Jahreswechsel nun wieder die alten Sätze von 19 bzw. sieben Prozent.

Mindestlohn/Auszubildendenvergütung

Der gesetzliche Mindestlohn steigt ab Januar von 9,35 auf 9,50 Euro pro Stunde. Zum 1. Juli 2021 soll er auf 9,60 Euro angehoben werden. Für Auszubildende steigt die Mindestvergütung im ersten Lehrjahr von 515 auf 550 Euro.

Grundrente

Zum neuen Jahr wird die Grundrente eingeführt. Mit der Grundrente wird ein monatlicher Zuschlag zur Rente gewährt – durchschnittlich 75 Euro, maximal sind 420 Euro möglich. Voraussetzung dafür ist, dass mindestens 35 Jahre an sogenannten Grundrentenzeiten vorhanden sein müssen. Wer weniger gearbeitet hat, soll weniger Zuschlag bekommen. Der Zuschlag ist abhängig von dem Einkommen der Rentner. Laut tagessschau.de erhalten Rentner "bis zu einem Einkommen von maximal 1250 Euro" den vollen Zuschlag, "alles darüber wird angerechnet, bei Paaren liegt die Grenze bei 1.950 Euro". Daniel Konczwald, Vorstandsmitglied des Bundesverbandes der Rentenberater, ist zuversichtlich: "Grundsätzlich liegt das Einkommensniveau mit Grundrente etwa zehn Prozent über dem der Grundsicherung."

Kindergeld

Das Kindergeld steigt für das erste und zweite Kind von 204 auf 219 Euro pro Monat, für das dritte Kind gibt es künftig 225 Euro und ab dem vierten Kind 250 Euro. Der Kinderfreibetrag bei der Steuer wird von 7.812 auf 8.388 Euro angehoben.

Wohngeld

Das Wohngeld steigt monatlich pro Haushalt um 15 Euro, für jedes weitere Haushaltsmitglied kommen weitere 3,60 Euro im Monat dazu. Davon sollen rund 665.000 Haushalte profitieren. Nach Angaben der Welt dient das primär dazu, Wohngeld-Empfänger bei den gestiegenen Heizkosten zu entlasten.

Heizöl, Gas, Benzin, Diesel (Tanken und Heizen)

Die Benzin-, Gas- und Heizölrechnung wird für Verbraucher im kommenden Jahr tendenziell höher ausfallen. Ab 2021 gibt es einen nationalen CO2-Preis. Das bedeutet, dass Unternehmen wie Raffinerien, die Benzin, Diesel oder Heizöl verkaufen, je Tonne des Treibhausgases zunächst 25 Euro zahlen müssen. Der Preis kann im Jahresverlauf sogar noch ansteigen. Fossile Energieträger sollen so verteuert und klimaschonende Alternativen begünstigt werden. Der Mineralölwirtschaftsverband rechnet damit, dass die Kosten beim Tanken insgesamt um zehn bis elf Cent pro Liter steigen. Bei der Welt wird über das Vergleichsportal Check24 ermittelt, dass die Kosten für einen Haushalt mit Ölheizung (mit einem Jahresverbrauch von 2.000 Litern gerechnet) – im kommenden Jahr um 119 Euro steigen werden, für Gas um 158 Euro.

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Solidaritätszuschlag

Der Solidaritätszuschlag wird für 90 Prozent der Steuerzahler abgeschafft, für weitere um 6,5 Prozent reduziert. Nur für Top-Verdiener bleibt er in voller Höhe bestehen. Der Chef des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, Marcel Fratzscher, kritisiert die Soli-Abschaffung "in Corona-Zeiten" als "wenig sinnvoll": "Hätte man vor ein paar Jahren gewusst, dass die Pandemie kommt, hätte man den Soli-Teilabbau und die Entlastung vermutlich nicht beschlossen."

Auch im Bereich der Gesundheitsvorsorge treten Änderungen in Kraft. Sie sind anlässlich der COVID-19-Pandemie von besonderem Interesse.

Krankenversicherung

Gesetzlich Krankenversicherte müssen sich auf einen Anstieg der Zusatzbeiträge um 0,2 Prozent einstellen – auf nun 1,3 Prozent. Den Krankenkassen ist dabei aber selbst ein Ermessensspielraum gesetzt. Schon 2020 haben einige Krankenkassen mehr als zwei Prozent an Zusatzbeiträgen erhoben. Bei tagesschau.de wird die Erhöhung der Beiträge mit der COVID-19-Pandemie begründet:

"Die Pandemie sorgt bei den gesetzlichen Krankenkassen für eine gewaltigen Mehrbedarf von geschätzt 16,6 Milliarden Euro. Nur ein Teil davon wird von Bundesmitteln übernommen. Versicherte dürften sich damit auf tendenziell steigende Zusatzbeiträge einstellen müssen."

Elektronische Patientenakte

Ab dem 1. Januar 2021 werden die Krankenkassen die elektronische Patientenakte (ePA) anbieten, die schrittweise weiterentwickelt werden soll. Die Krankenversicherten sollen nach Angaben der Verbraucherzentrale NRW selbst entscheiden können, ob eine elektronische Akte angelegt wird, welche Daten aufgenommen werden und wer darauf Zugriff haben darf. Die Welt erklärt:

"Die ePA soll die Abläufe im Behandlungsalltag vereinfachen, indem sie eine sichere, nutzerfreundliche und barrierefreie digitale Kommunikation zwischen Behandelnden und Patienten ermöglicht. Zudem können Doppeluntersuchungen vermieden werden, was Patienten weniger belastet."

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Nicht zuletzt wird es auch Änderungen in den Bereichen Umwelt- und Tierschutz sowie im Konsumentenschutz bei Lebensmitteln geben.

Plastikverbot

Zu Jahresmitte – genauer zum 3. Juli 2021 – tritt ein umfangreiches Verbot zum Verkauf von Plastikprodukten in Kraft: Darunter fallen Besteck, Teller, Trinkhalme, Rührstäbchen, Wattestäbchen und Luftballonstäbe aus Plastik, zudem Becher und Behälter aus Styropor, in denen Speisen und Getränke verpackt und transportiert werden. Außerdem werden alle Produkte aus oxo-abbaubarem Kunststoff – wie Beutel oder Verpackungen – aus dem Handel verbannt. Dieser zersetzt sich in besonders schwer zu entsorgende Mikropartikel. Damit wird eine EU-Vorgabe umgesetzt, die vorsieht Kunststoffprodukte dort zu ersetzen, wo es umweltfreundliche Alternativen gibt.

Kennzeichnungspflicht für Transfette

Ab April 2021 gelten Obergrenzen für industriell hergestellte Transfettsäuren auch in Deutschland. Sie liegen bei zwei Gramm Transfetten pro 100 Gramm Fett in für den Endverbraucher bestimmten Lebensmitteln. Transfette finden sich unter anderem in Chips, Pommes, Margarine, Blätterteig oder vielen Fertigprodukten. Sie steigern den Cholesterinspiegel im Blut und erhöhen das Risiko von Herzkrankheiten. Unternehmen müssen künftig Angaben über die Mengen an Transfetten in Lebensmitteln machen, die an andere Unternehmen geliefert werden, wenn der Grenzwert von zwei Gramm überschritten wird.

Kastration männlicher Ferkel

Ab dem 1. Januar 2021 dürfen Ferkel in Deutschland nicht mehr ohne Betäubung kastriert werden. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft präzisiert: Ferkel dürfen künftig nur noch unter "wirksamer Schmerzausschaltung kastriert werden". Die Kastration wird vorgenommen, um bei Mastschweinen den sogenannten "Ebergeruch" zu vermeiden, der bei etwa fünf Prozent der Eber auftritt. Tierschutzverbände kritisieren, dass es zu der qualvollen Kastration auch Alternativen gäbe, z.B. eine Impfung, mit der die Hormonproduktion der Eber unterdrückt wird. Die Tierschützer erwarten, dass ab 2021 bei rund 50 Prozent der männlichen Schweine auf die Kastration verzichtet wird und die anderen 50 Prozent unter Vollnarkose und zusätzlicher Schmerzmittelgabe weiterhin kastriert werden.

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