Gewerkschaft der Polizei: Versammlungen und Demos müssen verboten werden

Die Gewerkschaft der Polizei Bayern fordert ein Verbot von Versammlungen und Demonstrationen bis zum Ende des Lockdowns. Das "Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit" müsse "in den Hintergrund treten". Verstöße dagegen müssen "Konsequenzen" haben.

Aus Sicht der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Bayern ist es "nicht mehr nachvollziehbar, warum Demos nach wie vor erlaubt werden". In einer Pressemitteilung vom 23. Dezember fordert sie das Verbot von Versammlungen und Demonstrationen. Diese seien in der "jetzigen Situation eines erneuten, harten Lockdowns" nicht mehr angemessen. "Solche Veranstaltungen" seien etwa am 31. Dezember und 1. Januar in Berlin geplant.

"Das Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit ist in unserer Demokratie richtig und wichtig, muss aber in Zeiten der immer noch drastisch steigenden Infektionszahlen, die zu massiven Einschränkungen der persönlichen Freiheit eines jeden Einzelnen führen, vorübergehend in den Hintergrund treten."

Das "Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit" habe eine höhere Priorität. Dieses sei laut GdP Bayern gefährdet, denn "Ansammlungen in der Öffentlichkeit sind risikobehaftet". Es könne nicht sein, dass "in der jetzigen Zeit Besuche im Familien- und Freundeskreis auf ein Minimum eingeschränkt und Ausgangssperren verhängt werden", Demonstrationen aber dennoch stattfinden dürfen.

Die GdP Bayern fordert daher eine "einheitliche und konsequente" Linie von Landratsämtern, Städten und Verwaltungsgerichten. Zudem sollen Verstöße gegen Abstandsregeln und Maskenpflicht – "dieses unverantwortliche Handeln" – "Konsequenzen haben".

"Menschen, die Woche für Woche auf Demos vorsätzlich gegen Abstandsregeln und Maskenpflicht verstoßen, gefährden nicht nur sich selbst, sondern auch friedliche und die Auflagen einhaltenden Demo-Teilnehmer sowie unsere Einsatzkräfte".

Die GdP Bayern fordert, dass Versammlungen und Demonstrationen bis zum Ende des Lockdowns verboten werden. Es sei Zeit, "mit aller Konsequenz zu handeln" und "Flagge zu zeigen" im "eingeschlagenen Kurs des harten Lockdowns".

Mehr zum ThemaGewerkschaft der Polizei: Im Rahmen der Gefahrenabwehr darf die Polizei die Wohnung betreten