IS-Anhängerin kehrt nach Deutschland zurück – Festnahme am Flughafen wegen Terrorverdachts

Die Bundesregierung hat drei deutsche IS-Anhängerinnen aus Gefangenenlagern in Syrien nach Deutschland geholt. Eine der Rückkehrerinnen wurde bei der Ankunft am Flughafen Frankfurt am Main festgenommen. Laut Medien wird auch gegen die beiden anderen Frauen ermittelt.

Eine IS-Rückkehrerin aus Syrien ist am Sonntag bei ihrer Ankunft am Flughafen Frankfurt am Main festgenommen worden. Der Generalbundesanwalt wirft der jungen Deutschen die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland sowie Beihilfe zu einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit und einen Verstoß gegen das Waffengesetz vor. Laut Medienberichten handelt es sich um Leonora M. aus Sangerhausen in Sachsen-Anhalt. Der gegen sie verhängte Haftbefehl stammt demnach aus dem Mai dieses Jahres. Sie soll am Sonntag einem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt werden.

Leonora M. soll im März 2015 im Alter von 15 Jahren nach Syrien gereist sein, sich dort dem "Islamischen Staat" angeschlossen und einen Angehörigen des Geheimdienstes der Terrormiliz geheiratet haben. Laut Medienberichten habe sie gemeinsam mit ihrem Mann zeitweise eine jesidische Frau als Sklavin gehalten und diese weiterverkauft. Zusammen mit ihrem Ehemann und den zwei gemeinsamen Kindern sei Leonora M. im Sommer 2017 aus der nordsyrischen Stadt Al-Rakka geflüchtet und nach weiteren Umzügen schließlich Anfang Januar 2019 zusammen mit den Kindern in einem Flüchtlingslager aufgenommen worden, in dem sie bis zu ihrer Ausreise gelebt habe.

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Zuvor hat die Bundesregierung insgesamt drei Frauen aus Gefangenenlagern in Nordostsyrien zurückgeholt. Mit ihnen wurden deren fünf Kinder sowie sieben Waisenkinder in die Bundesrepublik befördert. Die Operation erfolgte dem Auswärtigen Amt zufolge gemeinsam mit Finnland, das sechs Kinder und zwei Frauen zurückholte.

Nach Angaben der deutschen Diplomaten handele es sich dabei "um humanitäre Fälle". Über die mutmaßliche IS-Vergangenheit der Frauen gab die Behörde keine Informationen bekannt. In der entsprechenden Erklärung teilte Bundesaußenminister Heiko Maas mit:

"Diese frohe Nachricht kurz vor Weihnachten stimmt zuversichtlich, dass wir auch in weiteren Fällen eine Rückkehr ermöglichen können."

Einem Bericht des Spiegels zufolge wird auch gegen die beiden anderen Rückkehrerinnen – Merve A. aus Hamburg-Wilhelmsburg und Yasmin A. Z. aus Nordrhein-Westfalen – ermittelt. Die Bundesanwaltschaft wollte den Bericht zunächst nicht kommentieren.

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