ARD und ZDF ziehen wegen Rundfunkbeitrag vor Bundesverfassungsgericht
Der ARD-Vorsitzende Tom Buhrow betonte:
Eine Verfassungsbeschwerde ist leider unausweichlich. Ohne die ausreichende, unabhängig ermittelte Finanzierung wird das Programmangebot, das in allen Regionen Deutschlands verwurzelt ist, darunter leiden.
ZDF-Intendant Thomas Bellut äußerte sich ähnlich:
Mit dem heutigen Tag ist klar, dass es in Sachsen-Anhalt keine Zustimmung mehr geben kann. Damit bleibt leider keine andere Möglichkeit, als das Bundesverfassungsgericht anzurufen.
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Vom Deutschlandradio hieß es, die bedarfsgerechte Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender ab 2021 sei nicht mehr gesichert. Man habe daher beschlossen, eine Verfassungsbeschwerde einzureichen. Intendant Stefan Raue betonte:
Schon jetzt müssen wir einen strikten Sparkurs verfolgen, um mit unseren Angeboten auch in der digitalen Welt sichtbar zu sein. Ein Ausbleiben der Erhöhung würde sich daher unweigerlich auf die Programmgestaltung auswirken.
Zuvor war bekanntgeworden, dass Sachsen-Anhalt die geplante Erhöhung des Rundfunkbeitrags zum 1. Januar 2021 von monatlich 17,50 Euro auf 18,36 Euro deutschlandweit blockiert.
(rt/dpa)
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