Deutschland

CDU Sachsen-Anhalt votiert gegen Erhöhung der Rundfunkgebühren

Der Rundfunkbeitrag soll 2021 von 17,50 Euro auf 18,36 Euro erhöht werden. Damit soll eine Finanzlücke von 1,5 Milliarden Euro geschlossen werden. Die CDU Sachsen-Anhalt stellt sich dagegen. Sie kritisiert überzogene Kosten – insbesondere die Intendanten-Gehälter.
CDU Sachsen-Anhalt votiert gegen Erhöhung der RundfunkgebührenQuelle: www.globallookpress.com © Frank Hoermann / SVEN SIMON

Die CDU Sachsen-Anhalt wird der geplanten Erhöhung der Rundfunkgebühren nicht zustimmen. Die Entscheidung der Fraktion gab deren Vorsitzender Siegfried Borgwardt am 18. November bekannt. Zusammen mit den Stimmen der AfD, die eine Gebührenerhöhung ebenfalls ablehnt, besteht eine Mehrheit im Landesparlament Sachsen-Anhalt für die Ablehnung. Mit einem ablehnenden Votum aus Sachsen-Anhalt wird die Erhöhung der Rundfunkgebühren bundesweit verhindert.

Im Jahr 2021 soll der Rundfunkbeitrag von aktuell 17,50 Euro auf 18,36 Euro im Monat steigen. Dafür ist die Zustimmung aller 16 Landesparlamente in Deutschland notwendig. Die meisten davon haben die Erhöhung bereits bewilligt. Auf einer gemeinsamen Beratung der Länder im März 2020 haben sich alle Ministerpräsidenten für den erhöhten Beitrag ausgesprochen – Reiner Haseloff (CDU) aus Sachsen-Anhalt hatte sich enthalten.

Jetzt hat sich die CDU Sachsen-Anhalt für eine Ablehnung ausgesprochen. Sie begründet das mit überzogenen Kosten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks – insbesondere bei den Spitzenhonoraren der Intendanten:

  • WDR-Intendant und ARD-Vorsitzender Tom Buhrow: 395.000 Euro
  • BR-Intendant Ulrich Wilhelm: 388.000 Euro
  • ZDF-Intendant Thomas Bellut: 369.000 Euro.
  • NDR-Intendant Joachim Knuth: 365.000 Euro
  • SWR-Intendant Kai Gniffke: 343.000 Euro
  • HR-Intendant Manfred Krupp: 286.000 Euro
  • MDR-Intendantin Karola Wille: 275.000
  • RBB-Intendantin Patricia Schlesinger: 261.000 Euro
  • Radio-Bremen-Intendantin Yvette Gerner: 270.000
  • SR-Intendant Thomas Kleist: 245.000 Euro

Die Sparanstrengungen der Öffentlich-Rechtlichen halten wir für nicht ausreichend. […] Viele Menschen fragen mich, warum verdient ein Intendant doppelt so viel wie der Bundespräsident oder die Bundeskanzlerin? Oder warum gibt es 74 öffentlich-rechtliche Radio- und 21 Fernsehsender?", so Markus Kunze, der parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion Sachsen-Anhalt.

Zudem kritisierte Kurz, dass Ostdeutschland im öffentlich-rechtlichen Rundfunk (ÖRR) unterrepräsentiert sei: "Der Osten kommt im ÖRR zu wenig vor – und wenn, zu oft stigmatisierend. Ein Tatort aus Weimar und ein Polizeiruf aus Magdeburg reichen da lange nicht aus."

Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) schätzte ein, dass es in der Beitragsperiode eine Finanzlücke von 1,5 Milliarden Euro geben werde. Diese Lücke soll durch eine Erhöhung der Rundfunkgebühren aufgefangen werden.

Die Entscheidung über Ablehnung oder Zustimmung trifft der Landtag in Magdeburg Mitte Dezember. Eine Mehrheit von CDU und AfD würde ausreichen, um die Ablehnung zu beschließen. Derzeit regiert die CDU zusammen mit den Grünen und der SPD, die sich beide für die Erhöhung der Rundfunkgebühren aussprechen. Die SPD-Fraktion hat für diese Woche eine Sondersitzung angesetzt, um die Situation zu beraten. Ihr Plan ist, die CDU bis Mitte Dezember noch umzustimmen.

Sollte es zu einem ablehnenden Votum kommen, planen die Verantwortlichen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu klagen. RBB-Intendantin Schlesinger sagte zur Lage in Sachsen-Anhalt: "Es kann schiefgehen – und dann gehen wir nach Karlsruhe." Zuletzt kam es 2007 zu der Situation, dass die von der KEF ermittelte Erhöhung von Landesparlamenten abgelehnt wurde. Vor dem Bundesverfassungsgericht bekamen die Sender Recht – die Erhöhung wurde gestattet.

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(rt/dpa)

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