Justizministerium verkündet neuen Stand zu den vier russischen Rechtshilfeersuchen im Fall Nawalny
Die Russische Föderation hat an die deutsche Bundesregierung mittlerweile vier Rechtshilfeersuchen zu dem Fall des in Deutschland weilenden Polit-Bloggers Alexei Nawalny gerichtet. Das erste förmliche Rechtshilfeersuchen datiert vom 27. August, das zweite vom 14. September. Es folgten am 25. sowie am 29. September noch zwei weitere Ersuchen.
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Russland bittet in diesen zwischenstaatlich üblichen Rechtshilfeersuchen zum Beispiel darum, eigene Ermittler nach Deutschland entsenden zu können, um Nawalny und weitere in Deutschland weilende Zeugen zum Vorfall zu befragen. Nach über zwei Monaten ohne jegliche Antwort hat nun das Bundesjustizministerium (BMJV) erstmals auf der Bundespressekonferenz dargelegt, weshalb bisher keine Reaktionen auf die Rechtshilfeersuchen erfolgten:
Die Sprecherin des russischen Außenministeriums, Maria Sacharowa, reagierte umgehend auf das Schreiben des Bundesamts für Justiz der Bundesrepublik Deutschland und erklärte:
Es ist erstaunlich, dass die deutschen Strafverfolgungsbehörden fast drei Monate brauchten, um dieses kurze formale Schreiben zu formulieren.
❗️ 𝐒𝐭𝐞𝐥𝐥𝐮𝐧𝐠𝐧𝐚𝐡𝐦𝐞 𝐝𝐞𝐫 𝐨𝐟𝐟𝐢𝐳𝐢𝐞𝐥𝐥𝐞𝐧 𝐒𝐩𝐫𝐞𝐜𝐡𝐞𝐫𝐢𝐧 𝐝𝐞𝐬 𝐀𝐮ß𝐞𝐧𝐦𝐢𝐧𝐢𝐬𝐭𝐞𝐫𝐢𝐮𝐦𝐬 𝐑𝐮𝐬𝐬𝐥𝐚𝐧𝐝𝐬 𝐌𝐚𝐫𝐢𝐚 𝐒𝐚𝐜𝐡𝐚𝐫𝐨𝐰𝐚 𝐳𝐮𝐦 𝐒𝐜𝐡𝐫𝐞𝐢𝐛𝐞𝐧 𝐝𝐞𝐬 𝐁𝐮𝐧𝐝𝐞𝐬𝐚𝐦𝐭𝐬...
Gepostet von Russische Botschaft in Deutschland / Посольство России в Германии am Freitag, 6. November 2020
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