Deutschland

Bayerische Kommunen begehren gegen Söder auf – Maskenpflicht für Grundschüler gekippt

Nach nur zwei Tagen haben mehrere bayerische Kommunen die Maskenpflicht an Grundschulen wieder aufgehoben. Grundschüler seien keine Infektionstreiber, so Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD). Andere Kommunen folgten dem Beispiel der Landeshauptstadt.
Bayerische Kommunen begehren gegen Söder auf – Maskenpflicht für Grundschüler gekipptQuelle: www.globallookpress.com © Jörg Carstensen

Erst die Stadt München, jetzt auch die Landkreise Ebersberg und Unterallgäu: Entgegen den Vorgaben der bayerischen Staatsregierung haben die Kommunen die Maskenpflicht an Grundschulen wieder aufgehoben – nach nur zwei Tagen. "Grundschüler sind keine Infektionstreiber", sagte Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) zur Begründung. Kurz darauf schlossen sich der Ebersberger Landrat Robert Niedergesäß (CSU) und sein Unterallgäuer Kollege Alex Eder (Freie Wähler) dieser Entscheidung und Argumentation an.

Dabei gilt in Bayern erst seit dem Wochenende die Corona-Ampel, die verschärfte Schutzmaßnahmen ab bestimmten Inzidenzwerten vorsieht. In der aktualisierten bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung heißt es, ab einer Inzidenz von 50 sogenannten Neuinfektionen beziehungsweise positiv Getesteten pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen bestehe "eine Maskenpflicht auch am Platz an Schulen aller Jahrgangsstufen". Erst am Montag hatte Söder eine vergleichbare verpflichtende Regelung für ganz Deutschland gefordert. Denn die Maske sei neben dem Lüften das wirksamste Mittel, um in Schulen und Kitas Ansteckungen zu vermeiden.

Grundschüler: München prescht vor

Münchens Oberbürgermeister Reiter begründete seine Entscheidung mit Zahlen: "Das Infektionsgeschehen ist in Grundschulklassen sehr gering, sie machen nur fünf Prozent der heute aktuell 83 geschlossenen Schulklassen aus." Vor diesem Hintergrund habe er entschieden, die Maskenpflicht aufzuheben, um die Einschränkungen gerade für die jüngsten Schülerinnen und Schüler durch das Tragen von Masken so gering wie möglich zu halten.

Zwar sei die Maskenpflicht in der Verordnung des Freistaats festgelegt, "jedoch ist eine abweichende Regelung in begründeten Einzelfällen möglich", argumentierte Reiter. Davon mache München nun Gebrauch.

Weitere Kommunen folgen dem Beispiel

Münchens Entscheidung hatte für andere Kommunen offenbar eine Signalwirkung. Kurz darauf vermeldete der Landkreis Ebersberg, dass sich Landrat Niedergesäß mit sofortiger Wirkung anschließe. "Selten haben den Landrat in so kurzer Zeit so viele kritische Rückmeldungen erreicht, die in der Sache auch gut begründet sind", hieß es. Niedergesäß betonte: "Auch im Landkreis Ebersberg sind die Grundschüler nicht Treiber des Infektionsgeschehens, aber von der Maskenpflicht besonders betroffen."

Auch er verwies auf eine "Öffnungsklausel" in der neuen Verordnung. Bisher sei nicht klar gewesen, ob diese Klausel auch "bei einem der Kernelemente der Regelungen der Staatsregierung anwendbar ist", so der Landkreis. "Der Landrat ist sehr erleichtert, dass dies nun doch möglich ist und die Kinder an dieser Stelle verschont werden können."

Der Unterallgäuer Landrat Eder hatte sich zunächst auf offiziellem Weg bei der Regierung von Schwaben und dem bayerischen Gesundheitsministerium um eine Aufhebung der Maskenpflicht bemüht – und war abgeblitzt. "Mein heutiger Versuch einer Ausnahmegenehmigung für die Masken im Unterricht bei festem Klassenverbund war ja leider gescheitert", schrieb er auf Facebook. Dann habe er erfahren, dass München das einfach entschieden habe. "Die Argumente sind die gleichen wie meine." Daher habe er eben an das Schulamt geschrieben, dass bis zur rechtlichen Klärung zumindest in den Grundschulen ab sofort im Unterallgäu wieder folgende Ausnahme gelten soll:

Die Mund-Nasen-Bedeckung darf abgenommen werden, wenn nur der feste Klassenverbund zusammen ist.

Ministerium: Ausnahmen müssen gut begründet werden

Ein Sprecher des bayerischen Gesundheitsministeriums verwies auf Anfrage des Bayerischen Rundfunks (BR) darauf hin, dass die zuständige Kreisverwaltungsbehörde im Einzelfall von den Regelungen in der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung abweichen könne. "Von solchen Ausnahmeregelungen darf aber nur in besonderen Ausnahmefällen und eng umgrenzt Gebrauch gemacht werden", betonte der Sprecher. Vor Ort beschlossene Lockerungen müssten im Einzelfall stichhaltig "infektionsschutzfachlich begründet und nachvollziehbar sein".

Die Entscheidung der Stadt München, Grundschüler trotz der Corona-Stufe "Rot" von der Maskenpflicht am Sitzplatz zu befreien, berücksichtige "eine dortige Bewertung der Lage vor Ort und die Einschätzung auf Basis eigener Daten in einem Einzelfall". In der Abwägung der Vor- und Nachteile müsse jede Kommune bedenken, dass Infektionen unter Schülern zu Klassenteilungen oder gar der vorübergehenden Schließung der betroffenen Schule führen könnten.

Schule findet dann nur noch in Distanzunterricht statt", so der Sprecher.

Söder zeigt wenig Verständnis für Kommunen

In seiner Regierungserklärung zu Corona ging auch Ministerpräsident Söder auf das Thema ein – und zeigte wenig Verständnis für die Kommunen. Sein "klarer Hinweis" dazu laute: "Mehr Maske erlaubt mehr und längeren Präsenzunterricht." Weniger Maske führe schneller zu Distanzunterricht und Schulschließungen.

Der Mund-Nasen-Schutz sei ein "geeignetes Mittel", und es gelte die "klare Empfehlung", ab der Inzidenz 50 auch in der Grundschule eine Maskenpflicht einzuführen. In der vergangenen Woche hatte Söder allerdings betont, dies sei keine "Kann"-Regel, sondern eine verpflichtende Vorgabe.

Lob aus der bayerischen Opposition – und von Aiwanger

Ohnehin bleibt vorerst unklar, welche Sanktionsmöglichkeiten die bayerische Staatsregierung gegenüber Kommunen hat, die sich nicht an die vorgegebenen Regeln halten. In der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung steht dazu nichts. Und im Bußgeldkatalog "Corona-Pandemie" geht es ausschließlich um Ordnungswidrigkeit und Straftaten von Personen, Veranstaltern und Unternehmern.

Der bayerische FDP-Fraktionschef Martin Hagen bezeichnete die Entscheidung der Kommunen auf Twitter als "vernünftig". Auch der Grünen-Landtagsabgeordnete Max Deisenhofer sprach von einem "richtigen" Schritt. Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Dieter Janecek lobte, dass die Maskenpflicht in Grundschulen weiter purzele: "Warum wird ein solcher realitätsfremder Unsinn von der Staatsregierung dann beschlossen?"

Auch Vizeministerpräsident Hubert Aiwanger (Freie Wähler) unterstützt den Verzicht auf eine Maskenpflicht für Grundschüler im Unterricht, die das bayerische Kabinett erst in der vergangenen Woche beschlossen hatte. Es gebe keinen Beleg, dass Grundschüler zur Ausbreitung von Corona beitragen, sagte er dem BR. Schutzmaßnahmen müssten zielgerichtet sein, dann würden sie auch akzeptiert.

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