Deutschland

Corona-Hotspots abriegeln: RKI-Chef hält drastische Maßnahmen für denkbar

Während der Amtsarzt in Neukölln - dem Bezirk mit bundesweitem Corona-Negativrekord - die Situation mit einem Waldbrand vergleicht, erwägt RKI-Präsident Wieler neben dem Beherbergungsverbot weitere drastische Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Fallzahlen.
Corona-Hotspots abriegeln: RKI-Chef hält drastische Maßnahmen für denkbarQuelle: www.globallookpress.com © Shen Bohan/XinHua

Klopapier trendet aktuell auf Twitter, die Corona-Fallzahlen sind wie angekündigt gestiegen, bundesweiter Spitzenreiter ist mit 170 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern und Woche der Berliner Bezirk Neukölln. Anfang Oktober brachte eine Massentest-Veranstaltung des Gesundheitsamtes nach einer arabischen Hochzeit mit 300 bis 400 Gästen dem Bezirk Kritik ein.

Jetzt äußerte der Präsident des Robert Koch-Instituts, Lothar Wieler, einen Vorschlag, dessen Heftigkeit er im gleichen Atemzug einzuordnen versucht. Zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie kann er sich aktuell gar vorstellen, sogenannte Corona-Hotspots abzuriegeln.

Vor neun Monaten habe ich in einem ähnlichen Interview gesagt, dass ich mir das nicht vorstellen kann. Inzwischen kann ich mir vorstellen, dass solche Maßnahmen durchgeführt würden", sagte Wieler am Donnerstag dem Fernsehsender Phoenix.

Zuvor hatte sein Institut den Rekordwert von 6.638 Neuinfektionen in Deutschland gemeldet. "Wenn die Maßnahmen nicht verschärft werden, werden die Infektionszahlen weiter hochgehen", warnte der RKI-Chef und nannte eine Zahl von bis zu 10.000 Neuinfektionen täglich.

Vor diesem Hintergrund warb er auch für die umstrittenen Beherbergungsverbote zur Einschränkung der Reiseaktivität: "Mobilität ist einer der Treiber dieser Pandemie."

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Doch die umstrittenen Beherbergungsverbote für Reisende aus deutschen Gebieten mit hohen Corona-Infektionszahlen wurden in zwei Bundesländern von Gerichten gekippt. In Baden-Württemberg setzte der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim das Verbot außer Vollzug, weil es ein unverhältnismäßiger Einschnitt in das Grundrecht auf Freizügigkeit sei. In Niedersachsen erklärte das Oberverwaltungsgericht Lüneburg das Verbot für rechtswidrig. Beide Entscheidungen sind nicht anfechtbar. In Sachsen und im Saarland kündigten die Regierungen an, die Regelungen aufzuheben.

Am Mittwoch sagte Wieler noch, dass man in Deutschland das exponentielle Wachstum wohl noch unterdrücken könne. "Aber dafür müssen wir uns auch anstrengen." Er halte die derzeitige Situation nicht für gefährlicher als die im Frühjahr. Im Vergleich zum März sieht Wieler viel mehr Erfahrung und Wissen im Umgang mit dem Virus, etwa um die Maßnahmen geschickter einzusetzen und bei Ausbrüchen schnell zu reagieren. Ob eine Abriegelung geschickter wäre als ein Beherbergungsverbot, ist eine andere Frage.

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