Deutschland

Trotz 4.000 Bewerbungen: RKI hat Probleme bei der Suche nach "Corona-Scouts"

Das Robert Koch-Institut (RKI) sucht erneut nach Mitarbeitern zur telefonischen Kontaktrückverfolgung, hat aber trotz mehrerer Tausend Bewerbungen bisher nur 36 Leute eingestellt. Beschäftigt wurden vor allem Studenten mit befristeten Verträgen.
Trotz 4.000 Bewerbungen: RKI hat Probleme bei der Suche nach "Corona-Scouts"Quelle: www.globallookpress.com © Sven Braun

Das Robert Koch-Institut (RKI) sucht mit neuen Stellenausschreibungen nach Mitarbeitern, die im Bereich der Kontaktnachverfolgung arbeiten, denn in einigen Gesundheitsämtern drohen empfindliche Engpässe. Deshalb sucht das RKI nun erneut sogenannte "Containment-Scouts", die dabei helfen sollen, die Ausbreitung von COVID-19 durch die Kontaktnachverfolgung einzudämmen. Die "Scouts" müssen dazu Personen, die positiv auf COVID-19 getestet wurden, am Telefon zu Kontaktpersonen befragen.

Bisher wurden zu diesem Zweck 430 Personen zur Kontaktnachverfolgung eingestellt. Allerdings werden weitere 270 Mitarbeiter benötigt – unter anderem deshalb, weil viele der "Scouts" demnächst aufhören. Im September hatte das RKI deswegen nun erneut entsprechende Stellen ausgeschrieben. Wie die Welt berichtet, bewarben sich fast 4.000 Menschen auf diese Stellen. Eingestellt hat das RKI bisher aber nur 36. Von den Bewerbern der ersten Runden erfüllten laut RKI viele die Grundanforderungen nicht, die Ausschreibung wurde nun bis zum 14. Oktober verlängert.

Vor allem außerhalb der Ballungszentren gestaltet sich die Besetzung der Stellen als "eher schwierig". Die Standorte Berlin und Bremen sind beispielsweise nicht mehr in der Liste der Einsatzorte auf der Webseite des RKI zu finden. In Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen werden aber immer noch zahlreiche Mitarbeiter gesucht.

Bei den Verträgen handelt es sich um Vollzeitstellen, die auf sechs Monate befristet sind. Die Bezahlung erfolgt nach Tarifverordnung des Öffentlichen Dienstes und beträgt 2.325 Euro brutto im Monat. Schon zu Beginn der Corona-Krise hat das RKI nach Mitarbeitern für die Kontaktnachverfolgung gesucht, die laut RKI zu den wichtigsten Maßnahmen im "Kampf gegen die Pandemie" zählen. Eingestellt wurden damals vor allem Studenten, für die der Job lukrativ waren. Um Vollzeit in den Gesundheitsämtern zu arbeiten, müssten die Studenten jedoch meist ein Urlaubssemester einlegen, da sonst die Gefahr besteht, den Studentenstatus zu verlieren.

Laut Ausschreibung sind medizinische oder gesundheitswissenschaftliche Grundkenntnisse sowie "gute organisatorische und kommunikative Kompetenzen" Einstellungsvoraussetzungen. Deutschkenntnisse werden mindestens auf dem Niveau C2 erwartet. Zu den Aufgaben zählen neben der telefonischen Kontaktverfolgung auch das Durchführen von Tests in den Wohnungen der Betroffenen sowie die "Falleingabe in die entsprechende Software". Beworben hätten sich vor allem Studenten aus dem medizinischen Bereich, aber auch der Psychologie, der Sportwissenschaften oder aus vollkommen anderen Bereichen:

Unter den eingestellten Kräften waren zu Beginn der Pandemie viele Studenten, aber auch Leute mit sehr unterschiedlichen Profilen, etwa Heilpraktiker, Notfallsanitäter, Physiotherapeuten und Lufthansa-Flugbegleiterinnen", erklärte das RKI.

Mehr zum ThemaWHO spricht sich gegen Lockdown als "primäres Mittel" gegen Corona-Krise aus

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.