Deutschland

"Dunkelkammer Parteispenden" – Internetplattform Abgeordnetenwatch geht vors Verfassungsgericht

Auslöser für die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, das laut Abgeordnetenwatch zur Folge habe, dass eine öffentliche Kontrolle von Parteispenden nun nicht mehr möglich sei. Demokratie brauche Transparenz.
"Dunkelkammer Parteispenden" – Internetplattform Abgeordnetenwatch geht vors VerfassungsgerichtQuelle: AFP © Sebastian Gollnow

Abgeordnetenwatch.de bezeichnet das Urteil vom Bundesverwaltungsgericht vom 17. Juni 2020 in Leipzig als fatal. Das Gericht hatte mehr oder weniger festgestellt, dass es in Sachen Parteienfinanzierung bereits ausreichend Transparenz gebe und es eine zusätzliche Kontrolle durch die Öffentlichkeit nicht mehr brauche. Dem hält die Internetplattform entgegen, dass es zum einen eben nicht genug Transparenz gebe, und zum anderen verstoße die vom Bundesverwaltungsgericht abgesegnete Vorgehensweise gegen das Grundgesetz.

Die Richter des obersten deutschen Verwaltungsgerichts in Leipzig hatten im Juni eine Auskunftsklage von Abgeordnetenwatch gegen den Deutschen Bundestag abgewiesen, über die Abgeordnetenwatch Einblick in die Prüfung der Parteienfinanzierung erhalten wollte. Abgeordnetenwatch spricht nun von einer "Dunkelkammer", in der die Kontrolle der Parteienfinanzierung durch die Bundestagsverwaltung stattfände. Ob und wie konsequent Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble und seine Verwaltung fragwürdigen Parteispenden oder Falschangaben von Parteien zu ihrer finanziellen Lage nachgehen, sei der öffentlichen Kontrolle damit komplett entzogen.

Die Organisation präsentiert in der Begründung für die Verfassungsbeschwerde zwei Beispiele, die aufzeigen sollen, wie problematisch das bisherige Vorgehen ist. Im ersten Beispiel verweist Abgeordnetenwatch auf einen Fall von 2017, in dem die Organisation publik gemacht hatte, dass die CDU illegale Parteispenden von einem aserbaidschanischen Ölkonzern angenommen hatte. Geprüft wurde der Fall vom damaligen Bundestagspräsidenten Norbert Lammert (CDU) und dessen Fachleuten.

Diese stellten fest, dass die CDU durch die Annahme der unrechtmäßigen Spenden gegen das Parteiengesetz verstoßen hatte und wollten zunächst eine Strafzahlung verhängen. Doch am Ende kam die CDU ohne Ordnungsgeld davon. Abgeordnetenwatch fragt:

"Wie kam es dazu, dass die Bundestagsverwaltung ihre Meinung änderte?"

Als zweites Beispiel verweist die Internetplattform auf einen Bericht des ZDF-Magazins "Frontal21" aus dem Jahr 2015 über offenkundig falsche Angaben der FDP zu ihren Vermögensverhältnissen und den damit einhergehenden Verstoß gegen das Parteiengesetz. "Ist die Bundestagsverwaltung ihrer Prüftätigkeit umfassend nachgekommen? Diese Frage ist bis heute unbeantwortet", schreibt Abgeordnetenwatch.

Wenn eine Behörde wie die Bundestagsverwaltung Akten mit höchstrichterlichem Segen unter Verschluss halten könne, rüttele das an den Grundfesten der Demokratie, so Abgeordnetenwatch weiter. Demokratie basiere auf dem Vertrauen der Menschen in staatliches Handeln. Von daher brauche es mehr Vertrauen durch mehr Transparenz. Doch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts führe zu weniger Transparenz.

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